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Gemeinderatsbeschluss betreffend Sold und Funktionsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bern; Anpassung der Ansätze (GRB Nr. 0026/2010)871.12 (Druckvorlage [PDF]) Systematisches Register 13. Januar 2010 (Stand: 1. Februar 2010) Gemeinderatsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Bern beschliesst: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie vom 7. Januar 2010 betreffend Sold und Funktionsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bern (SSSB 871.12 ); Anpassung der Ansätze. 2. Er heisst die Anhebung der Funktionsentschädigung für die Funktionsentschädigungsempfangenden auf das Niveau der an die Stadt Bern angrenzenden Gemeinden gut. 3. Der Teuerungsausgleich der Jahre 2005 bis 2009 wird den Milizfeuerwehrangehörigen zugesprochen. 4. Er setzt den Sold und die Entschädigungen wie folgt fest:
5. Der Gemeinderat genehmigt zur Kompensation der steuerlichen Sold-Mehrbelastung die Leistungsvergütung in der Höhe von 30 % auf denjenigen Beträgen, welche die durch die kantonale Steuerverwaltung festgelegten Schwellenwerte übersteigen. 6. Ändert die Steuerverwaltung ihre Praxis der Besteuerung des Feuerwehrsoldes im Bereich der Schwellenwerte, vollzieht die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie deren Umsetzung ohne nochmalige Vorlage an den Gemeinderat. 7. Diese Regelung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Sie ersetzt alle diesbezüglichen Weisungen, insbesondere GRB 1515 vom 13. Oktober 2004. Die Stadtkanzlei wird mit der Publikation und der Nachführung der Systematischen Sammlung des Stadtrechts von Bern (SSSB) beauftragt Bern, 13. Januar 2010 Namens des Gemeinderats
Stadtschreiber
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