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Tarif über die Ersatzstromlieferung

742.307 (Druckvorlage [PDF])        Systematisches Register

7. Juli 2011 (Stand: 3. Januar 2012)

Tarif

über die Ersatzstromlieferung Nachfolgend werden Personen jeweils in der
weiblichen Form genannt. Selbstver­ständlich ist damit die männliche Form
mitgemeint.1

Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb),

gestützt auf Arti­kel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 2001 ewb-Reglement (ewr); SSSB 741.12,

beschliesst:

Art. 1  ewb.ERSATZ.Kraft

1 Das Stromprodukt ewb.ERSATZ.Kraft ist Strom aus Kraftwerken, welche Ausgleichsenergie für nicht geplante Energie liefern. Der Tarif für Ersatzstromlieferungen berechnet sich auf dem aktuell gültigen Tarif von ewb.BASIS.Kraft für Business oder Professional, multipliziert mit dem von Swissgrid angegebenen Faktor α1 für Ausgleichsenergie.

2 Der Arbeitspreis von ewb.ERSATZ.Kraft beträgt:

 

 

exkl. MwSt.

inkl. MwSt.

im Normaltarif

12.35 Rp./kWh

13.35 Rp./kWh

im Spartarif

7.80 Rp./kWh

8.42 Rp./kWh

Art. 2  Tarifzeiten

1 Der Normaltarif gilt in den Tagesstunden von 06.00 bis 22.00 Uhr.

2 Der Spartarif gilt in den Nachtstunden von 22.00 bis 06.00 Uhr.

Art. 3  Ergänzende Bestimmungen

Es gelten die Bestimmungen der Elektrizitätsverordnung von ewb vom 2. März 2006 EV3.

Art. 4  Mehrwertsteuer

Bei den aufgeführten Preisen inkl. Mehrwertsteuer (MwSt.) von 8 % handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

Art. 5  Inkrafttreten

Dieser Tarif tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft.

Bern, 7. Juli 2011

Namens des Verwaltungsrats


Franz Stampfli

Präsident


René Zimmermann

Vizepräsident

Genehmigung

Vom Gemeinderat genehmigt mit GRB 1076/2011 vom 17. August 2011.

 


Fussnoten

1. Nachfolgend werden Personen jeweils in der weiblichen Form genannt. Selbstver­ständlich ist damit die männliche Form mitgemeint.
2. ewb-Reglement (ewr); SSSB 741.1
3. EV