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Gemeinderatsbeschluss betreffend Benützungsvorschriften für den Altenbergsteg in Bern (GRB Nr. 409/1980)761.28 (Druckvorlage [PDF]) Systematisches Register 27. Februar 1980 (Stand: 23. November 2009) Gemeinderatsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Bern beschliesst: 1. Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis vom Bericht
der Baudirektion in Verbindung mit dem Denkmalpfleger und dem Rechtsdienst der
Planungsdirektion 2. Er beschliesst, dem Regierungsrat des Kantons Bern die Unterschutzstellung des Altenbergsteges im Sinne des beiliegenden Briefentwurfes zu beantragen sowie folgende Benützungsordnung: a. Es dürfen sich gleichzeitig höchstens 200 Personen auf diesem Steg aufhalten (Tragfähigkeit auf 20 t beschränkt). b. Das Befahren mit Zweiradfahrzeugen, das Balancieren auf dem Geländer, die Verursachung von Schaukelbewegungen, sowie das Springen vom Steg sind untersagt. c. Bei Unfällen infolge bestimmungswidriger Benützung dieses Steges wird jede Haftung abgelehnt. 3. Die Stadtkanzlei wird beauftragt, den Beschluss der
Benützungsordnung gemäss Artikel 29 des Reglements über die Organisation der
Stadtverwaltung vom 25. März 1971 (ABzGO) Bern, 27. Februar 1980 Namens des Gemeinderats
Ruth Geiser-Im Obersteg
Elsbeth M. Schaad
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