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Tarif für die Direktanlieferung von Abfällen (Kehrichttarif)822.114 (Druckvorlage [PDF]) Systematisches Register 19. Juni 2008 (Stand: 26. November 2009) Tarif Der Verwaltungsrat von Energie Wasser Bern (ewb) beschliesst, gestützt
auf Artikel 34 des Reglements Energie Wasser Bern vom 15. März 2001 (ewb-Reglement) folgenden Tarif: Art. 1 Kehricht und gleichartige Industrie- und Gewerbeabfälle Der Grundpreis für die Lieferungen von Kehricht und gleichartigen Industrie- und Gewerbeabfällen beträgt a. für Fahrzeuge mit Rückwärtskippvorrichtung Fr. 173.00 pro t; b. für Fahrzeuge ohne Rückwärtskippvorrichtung Fr. 215.00 pro t. Art. 2 Materialien, die besonderen Aufwand verursachen 1
Entsteht im Zusammenhang mit der Verbrennung besonderer Aufwand, wie zum
Beispiel bei gemischtem oder sperrigem Material, bei speziellen
umweltverträglichen Industrieabfällen oder bei VVS-Abfällen (Verordnung vom 12.
November 1986 über den Verkehr von Sonderabfällen 2 Für Akten beträgt der Grundpreis a. bei Entlad in den Kehrichtbunker Fr. 245.00 pro t; b. bei Direktzuführung in die Verbrennung Fr. 290.00 pro t. Art. 3 Behandlungsgebühr Zusätzlich wird pro Anlieferung eine Behandlungsgebühr von Fr. 20.00 berechnet. Art. 4 Entscheid über die Annahme von Abfällen Die Betriebsleitung entscheidet über die Annahme oder die Abweisung von Lieferungen. Sonderabfälle werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung und Überwachung durch die zuständigen Instanzen zur Verbrennung entgegengenommen. Art. 5 Inkrafttreten Dieser Tarif tritt auf den 1. Juli 2008 in Kraft. Bern, 19. Juni 2008 Für den Verwaltungsrat Energie Wasser Bern
Daniel Kramer
René Zimmermann Genehmigung Vom Gemeinderat genehmigt mit GRB 1082/2008 vom 2. Juli 2008. Mit dem Genehmigungsbeschluss wird der Tarif für die Direktanlieferung von Hauskehricht und gleichartigen Industrie- und Gewerbeabfällen in die Kehrichtverwertungsanlage der Stadt Bern vom 25. August 2005 auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses neuen Tarifs aufgehoben.
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