Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen

Stadtratsbeschluss betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien (SRB Nr. 639/2010)

151.211 (Druckvorlage [PDF])        Systematisches Register

18. November 2010 (Stand: 3. Januar 2011)

Stadtratsbeschluss

betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien

(SRB Nr. 639/2010) Dieser Stadtratsbeschluss löst den Stadtratsbeschluss Nr.
132-1/2009 vom 12. März 2009 ab.1

Der Stadtrat von Bern,

gestützt auf Artikel 12 Absatz 2 des Geschäftsreglements des Stadtrats von Bern vom 12. März 2009 GRSR; SSSB 151.212,

beschliesst:

1.  Das Sitzungsgeld beträgt 80 Franken für jede Sitzung mit einer Dauer von bis zu drei Stunden und wird ausgerichtet, den Mitgliedern

a.  des Stadtrats;

b.  der ständigen und nichtständigen Kommissionen des Stadtrats;

c.  des Büros des Stadtrats;

d.  der Fraktionspräsidienkonferenz sowie den eingeladenen Mitgliedern des Stadtrats;

e.  von, aus mindestens zwei Mitgliedern bestehenden Ausschüssen oder Delegationen der Kommissionen, des Büros des Stadtrats oder der Fraktionspräsidienkonferenz.

2.  Die Stadtratspräsidentin oder der Stadtratspräsident, die Präsidentin oder der Präsident von ständigen und nichtständigen Kommissionen (bei Verhinderung das Vizepräsidium) sowie die Delegations- und Ausschusspräsidien erhalten das doppelte Sitzungsgeld; 160 Franken für Sitzungen mit einer Dauer von bis zu drei Stunden, 320 Franken für Sitzungen von mehr als drei Stunden.

3.  Die Spesenpauschale der Stadtratspräsidentin oder des Stadtratspräsidenten beträgt 2 000 Franken.

4.  Referentinnen und Referenten von ständigen und nichtständigen Kommissionen des Stadtrats erhalten für eine Vorbereitungszeit von mehr als drei Stunden und bei Vorliegen eines zustimmenden Kommissionsbeschlusses ein Sitzungsgeld von 80 Franken.



Der Beschluss tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Bern, 18. November 2010

Namens des Stadtrats


Urs Frieden

Präsident


Daniel Weber

Stv. Ratssekretär

 


Fussnoten

1. Dieser Stadtratsbeschluss löst den Stadtratsbeschluss Nr. 132-1/2009 vom 12. März 2009 ab.
2. GRSR; SSSB 151.21