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Stadtratsbeschluss betreffend Festsetzung der Sitzungsgelder der Mitglieder des Stadtrats und seiner Gremien (SRB Nr. 639/2010)151.211 (Druckvorlage [PDF]) Systematisches Register 18. November 2010 (Stand: 3. Januar 2011) Stadtratsbeschluss Der Stadtrat von Bern, gestützt
auf Artikel 12 Absatz 2 des Geschäftsreglements des Stadtrats von Bern vom
12. März 2009 beschliesst: 1. Das Sitzungsgeld beträgt 80 Franken für jede Sitzung mit einer Dauer von bis zu drei Stunden und wird ausgerichtet, den Mitgliedern a. des Stadtrats; b. der ständigen und nichtständigen Kommissionen des Stadtrats; c. des Büros des Stadtrats; d. der Fraktionspräsidienkonferenz sowie den eingeladenen Mitgliedern des Stadtrats; e. von, aus mindestens zwei Mitgliedern bestehenden Ausschüssen oder Delegationen der Kommissionen, des Büros des Stadtrats oder der Fraktionspräsidienkonferenz. 2. Die Stadtratspräsidentin oder der Stadtratspräsident, die Präsidentin oder der Präsident von ständigen und nichtständigen Kommissionen (bei Verhinderung das Vizepräsidium) sowie die Delegations- und Ausschusspräsidien erhalten das doppelte Sitzungsgeld; 160 Franken für Sitzungen mit einer Dauer von bis zu drei Stunden, 320 Franken für Sitzungen von mehr als drei Stunden. 3. Die Spesenpauschale der Stadtratspräsidentin oder des Stadtratspräsidenten beträgt 2 000 Franken. 4. Referentinnen und Referenten von ständigen und nichtständigen Kommissionen des Stadtrats erhalten für eine Vorbereitungszeit von mehr als drei Stunden und bei Vorliegen eines zustimmenden Kommissionsbeschlusses ein Sitzungsgeld von 80 Franken.
Bern, 18. November 2010 Namens des Stadtrats
Präsident
Stv. Ratssekretär
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