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Gemeinderatsbeschluss betreffend Reglement vom 28. September 1997 über die Erhebung einer Übernachtungsabgabe (Übernachtungsabgabereglement; ÜAR; SSSB 664.21); Antrag Bern Tourismus auf Erhöhung der Abgabe ab 1. Januar 2011 (GRB Nr. 0419/2010)

664.211 (Druckvorlage [PDF])        Systematisches Register

10. März 2010 (Stand: 28. Dezember 2010)

Gemeinderatsbeschluss

betreffend Reglement vom 28. September 1997 über die Erhebung einer Übernachtungsabgabe (Übernachtungsabgabereglement; ÜAR; SSSB 664.21 ); Antrag Bern Tourismus auf Erhöhung der Abgabe ab 1. Januar 2011

(GRB Nr. 0419/2010) Dieser Gemeinderatsbeschluss löst den Gemeinderatsbeschluss
Nr. 0413/2001 vom 14. März 2001 ab.1

Der Gemeinderat der Stadt Bern

beschliesst:

1.  Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht der Direktion für Finan­zen, Personal und Informatik vom 1. März 2010 betreffend Reglement vom 28. September 1997 über die Erhebung einer Übernachtungsabgabe (Übernachtungsabgabereglement; ÜAR; SSSB 664.21 ); Antrag Bern Tourismus auf Erhöhung der Abgabe ab 1. Januar 2011.

2.  Er nimmt zur Kenntnis, dass die Anhörung des regionalen Fach- und Berufsverbands Hotellerie Bern+ Mittelland erfolgte und dieser mit der Erhöhung einverstanden ist.

3.  Der Gemeinderat legt die Abgabesätze gemäss Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a und b des Reglements über die Erhebung einer Übernachtungsabgabe (ÜAR) ab dem 1. Ja­nuar 2011 auf Fr. 2.80 in Gastgewerbebetrieben (wie Hotels, Pensionen) und Fr. 1.40 in Gemeinschaftsunterkünften (wie Turnhallen, Zivilschutzanlagen), in Unterkunfts­stätten des Schweizerischen Bunds für Jugendherbergen (heute: Verein Schweizer Jugendherbergen) sowie auf Campingplätzen fest.

4.  Die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik wird beauftragt, diesen Beschluss folgenden Institutionen mitzuteilen:

–   allen Gastgewerbebetrieben

–   den Betreibenden von Gemeinschaftsunterkünften

–   dem Verein Bern Tourismus

–   Hotellerie Bern+ Mittelland

–   dem Campingplatz Eymatt

–   der Jugendherberge Bern

–   den Betreibenden von Privatunterkünften

5.  Die Änderungen treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Die Stadtkanzlei wird mit der Publikation und der Aufnahme der Änderungen in die SSSB beauftragt.

Bern, 10. März 2010

Namens des Gemeinderats


Die Vizestadtschreiberin:

Christa Hostettler

 


Fussnoten

1. Dieser Gemeinderatsbeschluss löst den Gemeinderatsbeschluss Nr. 0413/2001 vom 14. März 2001 ab.