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Gemeinderatsbeschluss betreffend Sold und Funktionsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bern; Anpassung der Ansätze (GRB Nr. 0026/2010)

871.12 (Druckvorlage [PDF])        Systematisches Register

13. Januar 2010 (Stand: 1. Februar 2010)

Gemeinderatsbeschluss

betreffend Sold und Funktionsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bern; Anpassung der Ansätze

(GRB Nr. 0026/2010)

Der Gemeinderat der Stadt Bern

beschliesst:

1.  Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Bericht der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie vom 7. Januar 2010 betreffend Sold und Funktionsentschädigung für Angehö­rige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bern (SSSB 871.12 ); Anpassung der Ansätze.

2.  Er heisst die Anhebung der Funktionsentschädigung für die Funktionsentschädigungsempfangenden auf das Niveau der an die Stadt Bern angrenzenden Gemeinden gut.

3.  Der Teuerungsausgleich der Jahre 2005 bis 2009 wird den Milizfeuerwehrangehörigen zugesprochen.

4.  Er setzt den Sold und die Entschädigungen wie folgt fest:

a.

Übungssold (pro Stunde)
je nach Grad                                                 Fr. 11.00 – Fr. 21.50

b.

Ernstfallsold (pro Stunde)
für alle Grade

 


Fr.


21.50

c.

Brandwachtdienstsold – ohne Theaterwachtdienst (pro Stunde)


Fr.


21.50

 

Brandwachtdienstsold – Theaterwachtdienst
ohne Kommandantenfunktion (pro Stunde)


Fr.


16.00

 

Brandwachtdienstsold – Theaterwachtdienst
mit Kommandantenfunktion (pauschal)

 

 

 

< 3 h pro Vorstellung

Fr.

64.00

 

> 3 h pro Vorstellung

 

Fr.

85.50

d.

Instruktionssold in Kursen der Stadt Bern
(pro Stunde) für alle Grade

 


Fr.


27.00

e.

Ersatzdienst Nachtwache (pro Stunde)

Fr.

17.50

f.

Pikettdienste

 

 

Offizierspikett Brandcorps (pro Tag)

 

 

normale Wochentage

Fr.

21.50

 

Samstag/Sonntag und Feiertage

 

Fr.

43.00

 

Einsatzpikettdienst

 

 

Erste 12 Stunden oder Teile davon

Fr.

50.00

 

Pro weitere angebrochene 12 Stunden

 

 

Fr.

35.00

g.

Funktionsentschädigung (pro Jahr)

 

 

Bataillonskommandant

Fr.

3 000.00

 

Arzt Berufsfeuerwehr/Brandcorps

Fr.

2 400.00

 

Kompaniekommandant/Stv. Bataillonskommandant

Fr.

2 200.00

 

Adjutant und Offiziere Stab Brandcorps

Fr.

1 200.00

 

Rechnungsführer einer Kompanie

Fr.

1 200.00

 

Subalternoffiziere

Fr.

600.00

 

Feldweibel

 

Fr.

600.00

h.

Beitrag an Nachtessen anlässlich Jahresschluss-
rapport


Fr.


30.00

i.

Rekapitulationsprämie (pro 5 Jahre)

Fr.

25.00

j.

Fleissprämie für 100% Übungsbesuch

Fr.

50.00

k.

Erwerbsersatz                                                  spezielle Regelung

 

5.  Der Gemeinderat genehmigt zur Kompensation der steuerlichen Sold-Mehrbelastung die Leistungsvergütung in der Höhe von 30 % auf denjenigen Beträgen, welche die durch die kantonale Steuerverwaltung festgelegten Schwellenwerte übersteigen.

6.  Ändert die Steuerverwaltung ihre Praxis der Besteuerung des Feuerwehrsoldes im Be­reich der Schwellenwerte, vollzieht die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie de­ren Umsetzung ohne nochmalige Vorlage an den Gemeinderat.

7.  Diese Regelung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2010 in Kraft. Sie ersetzt alle diesbe­züglichen Weisungen, insbesondere GRB 1515 vom 13. Oktober 2004. Die Stadtkanzlei wird mit der Publikation und der Nachführung der Systematischen Sammlung des Stadtrechts von Bern (SSSB) beauftragt

Bern, 13. Januar 2010

Namens des Gemeinderats


Jürg Wichtermann

Stadtschreiber