Alle 4 Jahre werden in der Stadt Bern der Stadtrat (Legislative), der Gemeinderat (Exekutive) und der Stadtpräsident oder die Stadtpräsidentin gewählt. Die nächsten Gemeindewahlen finden am 30. November 2008 statt. Gewählt wird für die Amtsperiode (Legislatur) der Jahre 2009 bis 2012.
Für den Stadtrat und den Gemeinderat gilt das Verhältniswahlverfahren (Proporz), für das Stadtpräsidium das Mehrheitswahlverfahren (Majorz). „Stille Wahlen“ sind möglich, wenn die Zahl der Kandidierenden nicht grösser ist als die Zahl der zu vergebenden Sitze. Die Amtszeit der Stadträtinnen und Stadträte ist auf 12 Jahre, die der Mitglieder der Stadtregierung auf 16 Jahre beschränkt. Als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident ist nur wählbar, wer auch in den Gemeinderat gewählt ist.
Wahlberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Stadt Bern Wohnsitz haben (d.h. bei der Einwohnerkontrolle registriert sind). Die Wahlberechtigten erhalten die Unterlagen, eine ausführliche Wahlanleitung und den Stimmausweis rund 3 bis 4 Wochen vor dem Wahltag zugestellt.
Kandidieren für den Stadtrat und den Gemeinderat können alle Personen, die in der Stadt Bern wahlberechtigt sind. Parteien, Kandidierende und Interessierte finden weitergehende Informationen und Formulare unter der Rubrik Stimmregister.
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen: