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Containerpflicht für Betriebe

Seit dem 1. Mai 2007 gilt für alle Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungs-Betriebe die Containerpflicht. Das heisst: Siedlungsabfälle müssen in Containern bereitgestellt werden, nicht weiter zulässig sind Gebührensäcke. Diese Massnahme erlaubt es, die Entsorgungskosten nach Gewicht zu verrechnen, entlas­tet Mitarbeitende der Kehrichtabfuhr körperlich und verbes­sert das Stadtbild. Fertig ausgerüstete Container mit Transponder und offiziellem Kleber können über die Abfallentsorgung gekauft werden. Die Befreiung von der Containerpflicht ist – nach Prüfung eines schriftlichen Antrags – nur in Ausnahmefällen und nach bestimmten Kriterien möglich.

 

Verrechnet wird die Entsorgung durch Gewichtsverwiegung der Container und eine Andockgebühr pro Entleerung.

Eine Befreiung von der Containerpflicht erfolgt – nach Prüfung eines schriftlichen Gesuchs (Formular) – nur in Ausnahmefällen.

 

Mehr Informationen zur Containerpflicht sind in der Broschüre "Informationen für Betriebe"  zu finden.


Entsorgung + Recycling Stadt Bern (ERB)
Murtenstrasse 96
Postfach 5033
3001 Bern

031 321 79 79
031 321 79 78

Öffnungszeiten:

08.00 - 11.30 Uhr
13h30 - 16.30 Uhr
Freitags bis 16 Uhr

Anfahrt:

BERNMOBIL Bus Nr. 11 (Richtung Güterbahnhof) bis Güterbahnhof, dann ca. 5 Minuten zu Fuss Richtung stadtauswärts
oder
POSTAUTO Linie 101 (Richtung Kappelenring/Schlossmatt) bis Haltestelle Forsthaus

Der Empfang befindet sich im Holzhaus „Chalet“.