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Containerpflicht für BetriebeSeit dem 1. Mai 2007 gilt für alle Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungs-Betriebe die Containerpflicht. Das heisst: Siedlungsabfälle müssen in Containern bereitgestellt werden, nicht weiter zulässig sind Gebührensäcke. Diese Massnahme erlaubt es, die Entsorgungskosten nach Gewicht zu verrechnen, entlastet Mitarbeitende der Kehrichtabfuhr körperlich und verbessert das Stadtbild. Fertig ausgerüstete Container mit Transponder und offiziellem Kleber können über die Abfallentsorgung gekauft werden. Die Befreiung von der Containerpflicht ist – nach Prüfung eines schriftlichen Antrags – nur in Ausnahmefällen und nach bestimmten Kriterien möglich.
Verrechnet wird die Entsorgung durch Gewichtsverwiegung der Container und eine Andockgebühr pro Entleerung. Eine Befreiung von der Containerpflicht erfolgt – nach Prüfung eines schriftlichen Gesuchs (Formular) – nur in Ausnahmefällen.
Mehr Informationen zur Containerpflicht sind in der Broschüre "Informationen für Betriebe" zu finden. |