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GrundgebührAlle Einwohnenden und Betriebe zahlen eine Grundgebühr für die Dienstleistungen der Abfallentsorgung. Die Grundgebühr wird anhand der Bruttogeschossfläche (BGF) und Nutzungsart einer Liegenschaft berechnet. Dafür werden Liegenschaften in vier Kategorien eingeteilt:
Eigentümer und Hausverwaltungen deklarieren wie ihre Liegenschaft genutzt wird. Die Abfallentsorgung Stadt Bern stellt die Kehrichtgrundgebühr direkt den Eigentümern in Rechnung. Die Überwälzung der Grundgebühr muss den mietrechtlichen Vorgaben genügen, insbesondere muss sie formell unter Einhaltung der Kündigungsfristen mittels Formular angezeigt werden. Die Grundgebühr beträgt CHF 1.45 exkl. MwSt. pro m2 BGF (Bruttogeschossfläche). Die BGF wird mit dem oben aufgeführten Nutzungsfaktor multipliziert. Mehr Informationen für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind in der Broschüre "Information für Hauseigentümer" zu finden. Die jährliche Kehrichtgrundgebühren werden jeweils im Frühling den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer in Rechnung gestellt. Die Grundgebühren für das Jahr 2012 werden wie im Vorjahr provisorisch erhoben. Mit der provisorischen Rechnungsstellung wird dem Urteil des Bundesgerichtes vom 21. Februar 2012 Rechnung getragen. Das Bundesgericht bestätigt, dass Grundgebühren für bestimmte Dienstleistungen der Abfallentsorgung erhoben werden dürfen. Im Vergleich zur heutigen Regelung müssen die Gebühren künftig jedoch anders bemessen werden. Die Stadt Bern wird deshalb gestützt auf das Bundesgerichtsurteil eine Änderung des Abfallreglements vornehmen. Mit einem Informationsschreiben werden die Rechnungsempfängerinnen und -empfänger über das weitere Vorgehen informiert. Zusätzlich wird mit den Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) näher auf die Ausgangslage zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung eingegangen. |