Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen
Sie sind hier: bern.ch > Leben in Bern > Wohnen und Konsum > Lärm und andere Ruhestörungen

Lärm und andere Ruhestörungen

Wann müssen Ruhezeiten beachtet und eingehalten werden?

  • Haushalt / Wohnlärm / lärmige Gartenarbeiten:
    Von 12.00 - 13.30 Uhr und von 20.00 - 07.00 Uhr verboten
  • Von 22.00 - 0700 Uhr ist jede Störung oder Belästigung verboten.
  • Sperrzeiten für lärmige Arbeiten (Baulärm):
    Von 12.00 - 13.15 Uhr / von 20.00 - 07.00 Uhr
    Vorbereitungsarbeiten: 15 Minuten vor Ablauf der Sperrzeit
  • An Sonntagen und hohen Festtagen sind Arbeiten und Verrichtungen, die in der Öffentlichkeit durch Gebrauch von Maschinen, Motoren oder auf andere Weise Lärm verursachen, verboten.

Bewilligung für lärmige Arbeiten:

Von 20.00 - 07.00 Uhr, nur mit Bewilligung der Polizeidirektion

Haushalt und Wohnlärm:

Bei Haushaltarbeiten und bei der Benutzung von Wohnräumen ist übermässiger Lärm zu vermeiden und auf Mitbewohnende und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Nach 22.00 Uhr ist jede Störung oder Belästigung durch laute Benützung von Radio-, Fernseh- oder Tonwiedergabegeräten sowie durch Musizieren, Singen oder allgemeinen Wohnlärm verboten. Lärmige Haushaltarbeiten wie Staubsaugen, Ausklopfen von Teppichen, Möbeln, Betten usw. sind von 20.00 - 07.00 und von 12.00 - 13.30 Uhr verboten.

Lärm im Freien:

Übermässiger Lärm ist zu vermeiden. Insbesondere ist im Freien oder bei offenen Fenstern und Türen der belästigende Gebrauch von Tonverstärkern, Lautsprechern, Radio- und Fernsehapparaten, Musikautomaten usw. untersagt.

Lärm bei Spiel und Sport:

Jeder lärmige Spiel- und Sportbetrieb ist in der Nähe bewohnter Häuser nach 22.30 Uhr verboten. Die Polizeidirektion kann für besondere Veranstaltungen Ausnahmen bewilligen. Die Verwendung von lärmigen Rollschuhen, Seifenkisten und ähnlichen Spielfahrzeugen ist verboten. Lärmige Modellflugzeuge, -automobile usw. dürfen nur an den von der Polizeidirektion bewilligten Orten und zu den festgelegten Zeiten in Betrieb gesetzt werden.