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Anschluss- und Abwasserentsorgungsgebühren

Jede Liegenschaft in der Stadt Bern muss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sein. Im Zusammenhang mit der Abwasserentsorgung haben Liegenschaftseigentümer folgende Gebühren zu entrichten:

  • Die Anschlussgebühr wird nur einmal – wenn eine Baute an das Kanalisationsnetz angeschlossen wird – durch das Tiefbauinspektorat erhoben.
  • Die Grundgebühr für den Wasserzähler hängt von der Grösse des eingebauten Wasserzählers ab und wird durch Energie Wasser Bern erhoben.
  • Die Verbrauchsgebühr Schmutzwasser wird pro Kubikmeter eingeleitetes Schmutzwasser ebenfalls durch Energie Wasser Bern verrechnet.
  • Die Grundgebühr Regenwasser hängt von der Grösse der Hof- oder Dachfläche ab, deren Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Die Gebühr wird durch das Tiefbauinspektorat pro Parzelle erhoben.

Detaillierte Angaben zu den Reglementen und Gebühren finden Sie in der Rechtssammung der Stadt Bern (SSSB). Hier die zum Thema Abwasser gültigen Reglemente:

Abwasserreglement der Stadt Bern

Abwasserverordnung der Stadt Bern

Verordnung über den Abwassertarif der Stadt Bern

Verordnung über die technischen Vorschriften zum Abwasserreglement der Stadt Bern