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Was braucht es alles für eine Baueingabe?

Fehlende Unterlagen und Abklärungen führen im Bewilligungsverfahren zu Verzögerungen und unnötigen Kosten. Daher ist es wichtig, vor Planungsbeginn folgende Punkte abzuklären:

  • Zulässige Nutzungsart (Nutzungszonenplan)
  • Zulässiges Bauvolumen (Bauklassenplan)
  • Ist das bestehende Gebäude «geschützt» (Bauinventar)
  • Welche Bauabstände sind einzuhalten (Bauordnung)
  • Kommen Überbauungsordnungen oder Sonderbauvorschriften zur Anwendung
  • Liegt das Bauvorhaben in speziellen Schutzgebieten (Altstadt, Aaretalhang)
  • Sind Massnahmen zum Schutz der Umwelt nötig (Luft, Lärm, Gewässerschutz etc.)
  • Sind zusätzliche Bewilligungen nötig (Gastgewerbe, Gewerbepolizei etc.)

Im Merkblatt Baueingabe sind die wichtigsten Punkte für die Baueingabe zusammengefasst.

Das Baugesuch ist zwingend auf den amtlichen Gesuchsformularen mit den nötigen Nebengesuchen beim Bauinspektorat einzureichen.

Die Gesuchsformulare für eine Baueingabe finden Sie unter «Mehr zum Thema» beim Bauinspektorat.

Jedes Baugesuch ist mit mindestens zwei Situationsplänen (vom Nachführungsgeometer unterschriebene Kopie des Grundbuchplans) einzureichen. Situationspläne können beim Vermessungsamt der Stadt Bern bestellt werden.

Sie können den Situationsplan auch online betrachten.