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Welche Gebäude sind «geschützt» und im Bauinventar enthalten?

Vor Planungsbeginn sollten Sie abklären, ob Ihr Haus «geschützt» ist. Im Bauinventar sind alle «erhaltenswerten» und «schützenswerten» Objekte aufgeführt.

Als «geschützte» Objekte (Baudenkmäler) gelten herausragende Objekte und Ensembles von kulturellem, historischem oder ästhetischem Wert. Dazu gehören namentlich Ortsbilder, Baugruppen, Bauten, Gärten, Anlagen, innere Bauteile, Raumstrukturen und feste Ausstattungen.

Bei baulichen Massnahmen ist es unerlässlich, das vollständige Bauinventar einzusehen. Es liegt bei folgenden Dienststellen auf:

  • Bauinspektorat
  • Stadtplanungsamt
  • Stadtkanzlei
  • Denkmalpflege

Ist Ihr Gebäude im Bauinventar aufgeführt und als «erhaltenswert» oder «schützenswert» bewertet, empfiehlt es sich dringend, frühzeitig - möglichst vor Beginn der Planungsarbeiten - mit der Denkmalpflege Kontakt aufzunehmen.


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