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Sind gewöhnliche Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtig?Als gewöhnlicher Unterhalt wird die Instandstellung oder der Ersatz schadhafter Teile verstanden, ohne dass darüber hinaus eine Veränderung des Gebäudes oder Bauteils erfolgt. Sind mit den Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtige Änderungen verbunden, sind auch die Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtig. Beachten Sie, dass an «geschützten» Bauwerken besondere Regeln gelten. Informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Bauinspektorat. |