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Wer ist für das Baubewilligungsverfahren zuständig?

In der Stadt Bern ist das Bauinspektorat für die Durchführung des Baubewilligungsverfahrens zuständig. Auch Baugesuche, die nicht in der Bewilligungskompetenz der Stadt Bern liegen, sind beim Bauinspektorat einzureichen.

Bauinspektorat
Bundesgasse 38, 4. Stock       
3001 Bern

Telefon
Fax         
E-Mail 

031 321 65 45
031 321 73 17
bauinspektorat@bern.ch

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag, 08.00 - 11.30 Uhr
oder nach telefonischer Anmeldung

Haben Sie Fragen zur Bewilligungspflicht, zur Anwendung von Bauvorschriften oder zu Verfahrensabläufen? Das Bauinspektorat steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.


Bauinspektorat
Bundesgasse 38
Postfach
3001 Bern

031 321 65 45
031 321 73 17

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 – 11.30 Uhr
oder nach telefonischer Anmeldung

Anfahrt:

Linien
3, 5, 9, 10, 13, 14, 17, 19
Haltestelle Hirschengraben