Bäume
- tragen zu einer besseren Luftqualität bei
- regulieren das Kleinklima
- verbessern den Wasserhaushalt im Boden
- verbessern die Lebensqualität
- fördern das Bild einer durchgrünten Stadt
- sind Lebensräume und Nahrungsquellen zahlreicher Tierarten
Ausführliche Informationen zum Thema Baumschutz und die entsprechenden Merkblätter und Gesuche finden Sie auf den Internetseiten des Baumkompetenzzentrums. Bitte klicken Sie hier. Unten finden Sie eine erste kurze Übersicht über einzelne Aspekte.
Baumschutzreglement - Baumschutz auf privatem Boden
Bäume auf privaten Grundstücken im Gemeindegebiet der Stadt Bern unterstehen dem Baumschutzreglement. Stirbt ein geschützter Baum ab oder soll er aus anderen Gründen gefällt werden, erfordert dies deshalb ein Beseitigungsgesuch, welches bei der Stadtgärtnerei Bern einzureichen ist. Auch das Entfernen wesentlicher Teile eines Baumes respektive Kappen der Baumkrone oder Entfernen grober Wurzeln ist diesem Reglement unterstellt. Die Stadtgärtnerei hat dazu ein Merkblatt 'Baumschnitt' erarbeitet.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung:
Urs Häusermann, Baumexperte der Stadtgärtnerei, Telefon 031 350 16 21.
Baumschutz im Baubewilligungsverfahren
Falls Sie im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben einen Baum beseitigen möchten, erhalten Sie die entsprechende Bewilligung im Rahmen dieses Baubewilligungsverfahrens.
Sämtliche Unterlagen erhalten Sie beim Bauinspektorat Telefonnummer 031 321 65 45 oder beim zuständigen Sachbearbeiter des Stadtplanungsamtes 031 321 70 16.
Baumschutz im öffentlichen Raum
Um den Schutz der öffentlichen Bäume gewährleisten zu können bitten wir Sie, bei Bauarbeiten, Umbauten, Grabarbeiten oder anderen Ereignissen wo diese bzw. ihr Wurzelraum tangiert sind, die Stadtgärtnerei Bern zu benachrichtigen, damit gemeinsam eine Lösung gesucht werden kann.
Der zuständige Sachbearbeiter der Stadtgärtnerei gibt Ihnen gerne Auskunft unter der Telefonnummer 031 350 16 20.