Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen
Sie sind hier: bern.ch > Leben in Bern > Wohnen und Konsum > Planen und Bauen > «Geschützte» Gebäude

«Geschützte» Gebäude

Soll ein Haus um- oder ausgebaut, renoviert, saniert oder restauriert werden, ist abzuklären, ob das Gebäude «geschützt» ist. Trifft dies zu, empfiehlt es sich dringend, frühzeitig - möglichst vor dem Beginn der Planungsarbeiten - mit der Denkmalpflege Kontakt aufzunehmen.

Altstadt

Die Bauten der Altstadt sind als UNESCO-Welterbe geschützt und unterliegen speziellen, besonders strengen Bestimmungen. Die Denkmalpflege nimmt zu allen Baugesuchen Stellung.

Aussenquartiere

Bauliche Massnahmen in den Aussenquartieren sind dann mit der Denkmalpflege abzusprechen, wenn das Gebäude im Bauinventar eingetragen ist. Der Eintrag heisst nicht, dass an dem Gebäude nichts verändert werden darf; Massnahmen sind so weit möglich, als sie die Substanz und die Wirkung des Baudenkmals nicht beeinträchtigen. Die Denkmalpflege ist in diesem Fall verpflichtet, zu den geplanten Massnahmen oder zum Bauprojekt Stellung zu nehmen.

Das Bauinventar unterscheidet für Einzelgebäude im Wesentlichen die zwei Einstufungen «schützenswert» und «erhaltenswert». Daneben enthält es Aussagen zu Gebäudegruppen und Ensembles sowie Unterkategorien.

Weiter führende Informationen sind zu finden auf der Website der Denkmalpflege.

Ist ein Gebäude «geschützt»?

Adresse des gesuchten Gebäudes eingeben; es erscheint die Liste der im Bauinventar eingetragenen Objekte. Sie enthält nur die Stammdaten. Im vollständigen Papierexemplar sind zusätzliche Informationen zur Liegenschaft enthalten.


Denkmalpflege
Junkerngasse 47
Postfach 636
3000 Bern 8

031 321 60 90
031 321 60 99

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00

Nachmittag
Telefonbedienung
und Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Anfahrt:

Bus Nr. 12
Haltestelle Rathaus