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«Geschützte» GebäudeSoll ein Haus um- oder ausgebaut, renoviert, saniert oder restauriert werden, ist abzuklären, ob das Gebäude «geschützt» ist. Trifft dies zu, empfiehlt es sich dringend, frühzeitig - möglichst vor dem Beginn der Planungsarbeiten - mit der Denkmalpflege Kontakt aufzunehmen. AltstadtDie Bauten der Altstadt sind als UNESCO-Welterbe geschützt und unterliegen speziellen, besonders strengen Bestimmungen. Die Denkmalpflege nimmt zu allen Baugesuchen Stellung. AussenquartiereBauliche Massnahmen in den Aussenquartieren sind dann mit der Denkmalpflege abzusprechen, wenn das Gebäude im Bauinventar eingetragen ist. Der Eintrag heisst nicht, dass an dem Gebäude nichts verändert werden darf; Massnahmen sind so weit möglich, als sie die Substanz und die Wirkung des Baudenkmals nicht beeinträchtigen. Die Denkmalpflege ist in diesem Fall verpflichtet, zu den geplanten Massnahmen oder zum Bauprojekt Stellung zu nehmen. Das Bauinventar unterscheidet für Einzelgebäude im Wesentlichen die zwei Einstufungen «schützenswert» und «erhaltenswert». Daneben enthält es Aussagen zu Gebäudegruppen und Ensembles sowie Unterkategorien. Weiter führende Informationen sind zu finden auf der Website der Denkmalpflege. Ist ein Gebäude «geschützt»?Adresse des gesuchten Gebäudes eingeben; es erscheint die Liste der im Bauinventar eingetragenen Objekte. Sie enthält nur die Stammdaten. Im vollständigen Papierexemplar sind zusätzliche Informationen zur Liegenschaft enthalten. |