Skip to content
Schrift klein Schrift normal Schrift gross Notfaelle Stadtplan Jobs Adressen
Sie sind hier: bern.ch > Leben in Bern > Wohnen und Konsum > Planen und Bauen > Räumliche Entwicklung > Die baurechtliche Grundordnung

Die baurechtliche Grundordnung

Die baurechtliche Grundordnung regelt, wie und wo in der Stadt Bern gebaut werden darf. Sie ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Über Änderungen der baurechtlichen Grundordnung befinden die Stimmberechtigten der Stadt Bern in einer Volksabstimmung.

Für Fragen zu konkreten Baugesuchsverfahren kontaktieren Sie bitte das Bauinspektorat.

- Informationen zu Baubewilligungs- und Meldeverfahren

- Informationen zu Baueingabe und Nebengesuche

 

Woraus besteht die baurechtliche Grundordnung der Stadt Bern?

Die baurechtliche Grundordnung besteht aus einem Baureglement (Bauordnung) und einem Rahmennutzungsplan (Zonenplan). Die Stadt Bern regelt den Rahmennutzungsplan in drei Plänen: Nutzungszonenplan, Bauklassenplan und Lärmempfindlichkeitsstufenplan.

 

Bausteine der baurechtlichen Grundordnung

Die Bauordnung (BO)
Die Bauordnung enthält die Vorschriften, die beim Bauen zu beachten sind, und gilt ergänzend zum übergeordneten Recht. Die BO enthält auch die baupolizeilichen Vorschriften und Regelungen zur Altstadt.

Bauordnung der Stadt Bern (BO), 721.1

 


Der Nutzungszonenplan (NZP)
Er teilt das Stadtgebiet in Baugebiete und Nicht-Baugebiete ein und legt parzellengenau die Art der möglichen Nutzung fest. Der Nutzungszonenplan zeigt, wo Wohnhäuser, Quartierzentren, Büro-, Gewerbe- und Industriebauten erstellt werden können. Er bezeichnet zudem die Gebiete für öffentliche Bauten und Anlagen (Schulen, Spitäler etc.) sowie Frei- und Grünflächen. Der 1975 erstmals erlassene Nutzungszonenplan der Stadt Bern wird regelmässig angepasst.

- Abfrage Geodaten / Nutzungszonenplan (NZP)

Titelblatt des Nutzungszonenplans der Stadt Bern


Der Bauklassenplan (BKP)

Der Bauklassenplan von 1989 legt das Mass der Nutzung fest. Er zeigt für jede Parzelle, welche Geschosszahl, Gebäudelänge und Gebäudetiefe gestattet ist. Die Regelungen in den einzelnen Quartieren sind so gewählt, dass sich Neu- und Umbauten harmonisch in die Nachbarschaft eingliedern.

- Abfrage Geodaten / Bauklassenplan (BKP)

Bauklassenplan
Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan (ES)
Der Lärmempfindlichkeitsstufenplan legt flächendeckend für die ganze Stadt fest, welche Lärmgrenzwerte einzuhalten sind und welches Mass an Lärm für die einzelnen Grundstücks-Parzellen erlaubt ist.

- Abfrage Geodaten / Lärmempfindlichkeitsstufenplan (ES)

 

Hinweis: Für den Vollzug des Umweltrechts im Bereich Lärm- und Schallschutz ist die Fachstelle Bau und Lärm zuständig. Sie sorgt bei Planungen und im Baubewilligungsverfahren für die Einhaltung der Belastungsgrenzwerte im Bereich Lärm- und Schallschutz und Luftreinhaltung.

- Fachstelle Bau und Lärm

 

Die Belastungsgrenzwerte werden auf Bundesebene in der Lärmschutz-Verordnung (LSV) festgelegt:

- SR 814.41 mit Anhang

Lärmempfindlichkeitsstufenplan

Ergänzungen zur baurechtlichen Grundordnung

Neben der baurechtlichen Grundordnung sind folgende grundeigentümerverbindliche Regelungen zu beachten:


Die Baulinien

Baulinien zeigen, wo Sie auf einer Parzelle bauen dürfen und welche Bereiche Sie für öffentliche Anlagen wie Strassen, Grünstreifen, Leitungsbauten usw. frei halten müssen.

- Abfrage Geodaten / Baulinien


Die Überbauungsordnung

Die Überbauungsordnungen regelt detailliert die bauliche Gestaltung eines Areals. Sie besteht aus einem Überbauungsplan mit Vorschriften. Sie ergänzt die Grundordnung. Eine Überbauungsordnung durchläuft ein mehrstufiges Mitwirkungs- und Bewilligungsverfahren.

- Genehmigte Überbauungsordnungen

Überbauungsordnung, Verfahrensablauf

Schematische Darstellung des Verfahrensablaufs bei einer Überbauungsordnung

 

 

Bestellungen
Den Nutzungszonen-, Bauklassen- und Lärmempfindlichkeitsstufenplan sowie die Bauordnung können Sie auch in gedruckter Form bei uns beziehen.

Preise:

  • Die Pläne, je CHF 15.00 (bei Barbezahlung)
  • Die Bauordnung, CHF 12.00 (bei Barbezahlung)
  • Bei Bestellungen gegen Rechnung beträgt der Mindestbestellbetrag CHF 20.00 (inkl. Porto und Verpackung).

Die Dokumente der baurechtlichen Grundordnung: Nutzungszonen-, Bauklassen- und Lärmempfindlichkeitsstufenplan sowie die Bauordnung können Sie ausserdem bei uns während der Bürozeiten einsehen.

Kontakt:

Stadtplanung
Zieglerstrasse 62
Postfach
3001 Bern
Tel.: 031 321 70 10
Fax: 031 321 70 30
stadtplanungsamt@bern.ch


Die Überbauungsordnungen regeln detailliert die bauliche Gestaltung eines Areals.

Stadtplanung
Zieglerstrasse 62
Postfach
3001 Bern

031 321 70 10
031 321 70 30

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 – 12.00 und
14.00 – 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)

Anfahrt:

Linie 3, 10
Haltestelle Eigerplatz