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Quartierplanung

Die Quartierplanung zeigt Ihnen, wie sich Berns Quartiere aus stadtplanerischer Sicht weiterentwickeln sollen. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität in Ihrem Quartier zu fördern und zu erhöhen.

Die Quartierplanung basiert auf dem räumlichen Stadtentwicklungskonzept (STEK). Sie macht zu jedem der sechs Quartiere in Bern detaillierte Aussagen zu stadtplanerischen Zielen und Massnahmen. Zu diesem Zweck erarbeiten wir aufeinander abgestimmte Quartierkonzepte zu den Themen Quartierstruktur, Nutzung, Bebauung, Aussenraum, Landschaft und Grün sowie in Zusammenarbeit mit der Verkehrsplanung zum Verkehr.

Im Gegensatz zur Überbauungsordnung ist die Quartierplanung für Grundeigentümer nicht verbindlich. Einzelne Massnahmen einer Quartierplanung können aber in eine verbindliche Überbauungsordnung münden.

Einbezug der Quartierbevölkerung

Die Quartierplanungen erarbeiten wir unter Einbezug der Quartierbevölkerung und weiteren direkt Betroffenen. In allen Quartieren ist eine anerkannte Quartierkommission tätig. Diese nimmt in der Regel bereits in einer frühen Phase des Planungsprozesses Stellung. In öffentlichen Orientierungen und während der öffentlichen Mitwirkung können Sie ebenfalls Stellung nehmen und Ihre Anregung oder Kritik einbringen. Ihre Eingabe werden wir bei der Weiterbearbeitung der Planung so konkret wie möglich berücksichtigen.

Informationen zu den Quartierplanungen

Die einzelnen Quartiere werden in Etappen bearbeitet. Die Quartierplanungen der Stadteile 3 und 4 und sind zur Zeit in Bearbeitung.

 

Zur Zeit sind zu folgenden Quartierplanungen weiterführende Informationen aufgeschaltet:


Die Quartierplanung Stadtteil III beinhaltet den Quartierplan und den Teilverkehrsplan MIV. Es wird das räumliche Stadtentwicklungskonzept STEK für die sechs Quartiere Holligen / Mattenhof / Monbijou / Sandrain / Weissenbühl / Weissenstein konkretisiert.

Die Quartierplanung ist Grundlage für Entscheide zur Nutzung, Erschliessung und Gestaltung der Bauzonen und zur Weiterentwicklung der bau- und planungsrechtlichen Instrumente.

Damit diese Detailplanungen nicht zusammenhangslos erstellt werden, wurde die vorliegende Gesamtplanung Lorraine ausgearbeitet. Darin werden die konzeptionellen Festlegungen und Massnahmen sowie die Entscheidungsgrundlagen erläutert und dargestellt. Nach durchgeführter Mitwirkung werden die konzeptionellen Festlegungen, Bebauung, Nutzung, Freiraum und Strassenräume sowie die Massnahmen in die Quartierplanung eingearbeitet.

Die Quartierplanung zeigt die gewünschte Entwicklung des Stadtteils Bümpliz/Bethlehem/Bottigen/Riedbach auf und gibt eine Übersicht über den Handlungsbedarf sowie die zu ergreifenden Massnahmen.

Der Quartierplan zeigt die angestrebte Entwicklung des Stadtteils Länggasse - Felsenau und koordiniert die raumwirksamen Tätigkeiten auf der Quartierebene.

Stadtplanung
Zieglerstrasse 62
Postfach
3001 Bern

031 321 70 10
031 321 70 30

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08.00 – 12.00 und
14.00 – 17.00 Uhr
(Freitag bis 16.00 Uhr)

Anfahrt:

Linie 3, 10
Haltestelle Eigerplatz

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