Anfang Dezember hat der Kanton alle Gemeinden per E-Mail darüber informiert, dass ab sofort neue Regeln gelten bei Gesuchen um Gelder aus dem kantonalen Sportfonds. Demnach wird der Sportfonds zum Beispiel künftig nur noch maximal 20 Prozent der Kosten für Sanierung und Neubau von Sportanlagen übernehmen – und nicht mehr 25 Prozent. Pro Gesuch und Anlage soll der Beitrag auf zwei Millionen Franken begrenzt sein – bisher war der Beitrag unbegrenzt. Und bei Schulsportanlagen und Hallenbädern beträgt der maximale Beitragssatz neu zehn Prozent – bisher waren es 25 Prozent.
Diverse Bauprojekte in Gefahr
Diese neue Regelung hat schwerwiegende Folgen sport- und finanzpolitischer Art für die Stadt Bern. Sie ist als grösste Gemeinde im Kanton weitaus am stärksten betroffen. Bei diversen Um- und Neubau-Projekten, die in den nächsten Jahren gemäss mittelfristiger Investitionsplanung MIP anstehen (Sportplatz Brünnen, grosse und kleine Allmend, Schwimmhalle mit 50-Meter-Becken u. v. a.), führte die neue Regelung dazu, dass sie kaum finanziert werden könnten. Würde die Stadt zudem alle bestehenden Eis- und Wasseranlagen so sanieren, dass sie heutigen Anforderungen genügten, dann fehlten gemäss neuer Regelung des Kantons insgesamt rund 47 Millionen Franken. Die sowieso schon schwierige Finanzierung der Projekte würde praktisch verunmöglicht. Insbesondere Bauten von Schulsport- und Wasseranlagen wären in Frage gestellt. Und die Stadt Bern wäre zu drastischen Massnahmen gezwungen.
Stadt sucht Gespräch mit Kanton
Eine Delegation des Gemeinderats sucht nun das Gespräch mit dem Regierungsrat. Bei einem Treffen will der Gemeinderat möglichst bald die gravierenden Folgen für die Stadt darlegen und anbieten, bei der Schaffung eines kantonalen Sportanlagenkonzepts mitzuarbeiten, wie es in anderen Kantonen und im Bund bereits existiert. Aufgrund eines solchen Konzepts könnte danach die Beitragspraxis des Sportfonds gezielt angepasst werden.