|
|
15.12.2009
Was tun gegen Zwangsverheiratungen in Bern?
Betroffene von Zwangsverheiratungen oder Zwangsehen sind auf die Unterstützung von Personen aus dem eigenen Umfeld angewiesen. Dies können Vorgesetzte, Lehrpersonen, Sozialarbeitende, Fachpersonen aus dem Gesundheitsbereich aber auch Privatpersonen sein. Zusammen mit anderen Fachstellen hat das Kompetenzzentrum Integration ein Merkblatt erarbeitet, das sich an Personen richtet, die Betroffene unterstützen möchten. Es umfasst Tipps für angemessene Hilfeleistungen. Zudem zeigt es auf, bei welchen Fachstellen Betroffene oder Personen aus deren Umfeld kompetente Beratung und Unterstützung erhalten. Zwangsverheiratung: Die Bezeichnung „Zwangsverheiratung“ bezieht sich auf den erzwungenen Prozess der Eheschliessung. Eine Zwangsverheiratung liegt vor, wenn sich jemand zu einer Ehe gezwungen fühlt und entweder mit ihrer/seiner Weigerung kein Gehör findet oder es nicht wagt, sich zu widersetzen, weil Eltern, Familie, Verlobte oder Schwiegereltern mit den unterschiedlichsten Mitteln Druck ausüben. Dazu gehören physische und sexuelle Gewalt, Nötigung durch Drohungen, Einsperren, Entführung, psychischer und sozialer Druck sowie emotionale Erpressung, Einschränkungen in Bezug auf Lebensstil und Bewegungsspielraum und andere erniedrigende, entwertende und kontrollierende Behandlungen. Eine Zwangsehe liegt vor, wenn Personen sich aufgrund von Sanktionen aus ihrem Umfeld, insbesondere der Familie, dazu gezwungen sehen, eine bereits geschlossene Ehe gegen den eigenen Willen aufrecht zu erhalten. Personen, die sich nicht trennen dürfen, leben in einer Zwangsehe, auch dann, wenn die Ehe ursprünglich freiwillig geschlossen wurde.
Direktion für Bildung, Soziales und Sport
|
|