Die bestehende Siedlung in
Stöckacker Süd wurde 1945 bis 1946 gebaut und ist in die Jahre gekommen. Die
Gebäude an der Bethlehemstrasse 151 bis 183 befinden sich heute in einem
schlechten baulichen Zustand und verbrauchen entsprechend viel Energie. Die
kleinen und ringhörigen Wohnungen entsprechen zudem nicht mehr modernen
Wohnbedürfnissen. Eine Studie des städtischen Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik
als Eigentümerin kommt zum Schluss, dass eine umfassende Sanierung der Siedlung
ökologisch, wirtschaftlich und sozial nicht nachhaltig wäre. Der Gemeinderat
entschied sich deshalb für einen Ersatzneubau. Da das Quartier aus einem
Patchwork von einheitlich gestalteten Siedlungen besteht, lässt die
Quartierplanung des Stadtteils VI einen solchen Neubau zu.
Aufwertung des Quartiers
Das Projekt Stöckacker Süd bietet in
den Augen der Stadtregierung die Chance, in einem bebauten, intakten und gut
erschlossenen Quartier eine zeitgemässe, urbane Siedlung von hoher
architektonischer Qualität zu realisieren. Eine Siedlung, die zudem sozial, ökologisch
und wirtschaftlich ist. Geplant sind drei vierstöckige, abgewinkelte Wohnhäuser
mit insgesamt 150 Wohnungen. Sie sollen Wohnraum für Familien, Singles sowie
Seniorinnen und Senioren bieten.
Nachhaltiges Projekt
Die Erneuerung der Siedlung soll
ein Pionierprojekt hinsichtlich ökologischer und nachhaltiger Standards werden
und die Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft erfüllen. Im Vordergrund stehen
dabei attraktive Velo- und Fussgängerverbindungen mit Zugang zum öffentlichen
Verkehr sowie die Förderung von Carsharing und Carpooling. Weitere Massnahmen
sind die Reduktion der Endenergie durch die Form der Gebäude, die Wärmedämmung
mit Minergie-P-Standard, den sparsamen Wasser- respektive Stromverbrauch, den
Einsatz energieeffizienter Geräte sowie die optimale Belichtung und Besonnung. Die
Energieversorgung soll zudem weitestgehend durch erneuerbare Energien erfolgen.
Grundlage für die Planungsvorlage ist das Zürcher Projekt REGINA, das
2009 den Architekturwettbewerb gewann. Die Realisierung bedarf einer Überbauungsordnung,
über die das Stimmvolk befinden muss.