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15. Juni 1999 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 233

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Stellungnahme der Stadtpolizei Bern zur Pressemitteilung der IKUR: Nichts ausser Lug und Trug

pid. Die Vorwürfe der IKUR im Zusammenhang mit einer Aktion der Stadtpolizei Bern gegen Drogenhändler entbehren jeglicher Grundlage. Bei der Aktion gegen ausländische Drogenhändler - es entspricht der Tatsache, dass der Berner Drogenhandel weitgehend in der Hand von kriminellen Asylsuchenden liegt - wurde weder jemand misshandelt, noch wurden Menschenrechte oder sonstige rechtliche Grundlagen missachtet.

Tatsache ist, dass am vergangenen Mittwoch neun Beamte der Stadtpolizei eine Aktion gegen mutmassliche Drogenhändler durchgeführt haben. Insgesamt wurden im Raum Bahnhof, beim Hirschengraben, auf der Grossen Schanze und auf der Schützenmatte 18 Asylbewerber - 15 Schwarzafrikaner und 3 Albaner - festgenommen. Ein Asylbewerber aus Sierra Leone wurde durch den Untersuchungsrichter verhaftet. Elf Personen wurden wegen Missachtung der Wegweisungsverfügung angezeigt. Ferner wurden 35 Gramm Heroin, 2 Gramm Kokain, 116 Gramm Marihuana, 370 Franken und ein Natel sichergestellt.

Die Drogenhändler haben längst erkannt, dass ihnen in der Reithalle ein gewisser Schutz sicher ist; so versammeln sie sich immer wieder auf dem Vorplatz, um bei Kontrollen durch die Stadtpolizei in den Räumlichkeiten der Reithalle verschwinden zu können. Dies war auch am vergangenen Mittwoch der Fall, als sechs Schwarzafrikaner die Flucht ergriffen und sich in der Reithalle versteckten. Die Polizeibeamten verfolgten sie bis in den Hof, ein Beamter betrat noch das Restaurant, und zogen sich schliesslich zurück, nachdem sie niemanden vorfanden. Die Beamten verhalten sich dabei nach geltendem Recht, wenn sie Räumlichkeiten betreten und durchsuchen, wenn der Verdacht besteht, dass sich dort eine Person befindet, die in Gewahrsam genommen werden darf. Liegt Gefahr in Verzug, dürfen sie dies sogar tun ohne schriftlichen Auftrag des Regierungsstatthalters und ohne Einwilligung der berechtigten Person.

Dass es im Rahmen der Aktion zu körperlichen Misshandlungen gekommen sei, ist schlichtweg eine Lüge und bedarf keines weiteren Kommentars.

Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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