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6. Januar 2000 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 7

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Unbeabsichtigte Schussabgabe: Technischer Mangel an HK MP 5

pid. Im Rahmen der Untersuchung des Vorfalls, bei dem sich am vergangenen Dienstag Morgen aus der Maschinenpistole eines Beamten des Botschaftsschutzes zwei Schuss gelöst hatten, wurde an der Waffe ein gravierender technischer Mangel festgestellt, der für die Schussabgabe ursächlich war.
Die neu beschaffte Original-Maschinenpistole HK MP 5 der Firma Heckler & Koch, Oberndorf/N, Deutschland, wurde den speziellen Bedürfnissen des Botschaftsschutzes der Stadtpolizei Bern angepasst, indem die Stellungen des Sicherungshebels von ursprünglich vier Möglichkeiten - "gesichert, Einzelfeuer, 3-Schuss-Automatik und Seriefeuer" - auf die beiden Möglichkeiten "gesichert und Einzelfeuer" reduziert wurden. Die entsprechenden neuen Teile wurden durch die autorisierte Vertretung in der Schweiz, der Firma Brügger und Thomet AG in Spiez, aus den USA geliefert, auf einer Waffe überprüft und der Stadtpolizei übergeben. Bei der Funktionskontrolle nach dem Einbau, während des Einschiessens der Waffen und auch in der Schiessausbildung der Botschaftsschutzbeamten sind keine Besonderheiten aufgetreten.
Bei Schiessversuchen des Kriminaltechnischen Dienstes der Stadtpolizei Bern hat sich nun gezeigt, dass durch Betätigung des Abzugs sich Schüsse lösen können, obwohl die Waffe gesichert ist. Auf Grund dieser Erkenntnis wurden sofort sämtliche entsprechend umgerüsteten Maschinenpistolen eingezogen, und die Botschaftschutz-Beamten mit der Original-HK MP 5 ausgerüstet, die seit 23 Jahren bei der Stadtpolizei Bern im Einsatz ist und nie zu Problemen geführt hat.
Die technischen Abklärungen haben ergeben, dass die aus den USA gelieferten Teile fehlerhaft sind.
Wie es zur Schussabgabe kommen konnte, bleibt offen: Möglich ist, dass der Botschaftschutzbeamte, kurz nachdem er seinen Kollegen vor der israelischen Botschaft abgelöst hatte, auf dem Patrouillengang den Abzug an seiner gesicherten Waffe mit der Hand unbeabsichtigt ausgelöst hat, oder dass er mit dem Abzug an einem Ausrüstungsgegenstand oder einem Kleidungsstück hängen geblieben ist und es so zur Schussabgabe kam. Die beiden Projektile drangen in einen unmittelbar neben dem Beamten parkierten, leerstehenden Personenwagen ein. Verletzt wurde niemand. Da der Beamte davon ausgehen durfte, dass mit der gesicherten Waffe keine Schussabgabe möglich sei, wäre selbst eine unabsichtliche Betätigung des Abzuges als geringes Verschulden zu beurteilen; auf eine disziplinarische Beurteilung wird deshalb verzichtet.

Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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