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19. September 2002 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 256

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Verkehrsbeschränkungen: "In die Stadt - ohne mein Auto!"

pid. Die Stadt Bern beteiligt sich am Sonntag, den 22. September 2002, am dritten europäischen Aktionstag "In die Stadt - ohne mein Auto!" und gehört damit zu mittlerweile über 1'000 Städten und Gemeinden in ganz Europa, die den Aktionstag durchführen. Der Tag steht im Zeichen der sanften Mobilität und will dazu anregen, die Stadt als Lebens- und Kulturraum neu zu entdecken. So bleibt denn die gesamte Innenstadt am Sonntag sowie ein Teil der Länggasse für den motorisierten Privatverkehr gesperrt und schafft damit zusätzlichen Raum für Spiel, Spass und Aktionen der Gewerbetreibenden.<br> Während der öffentliche Verkehr ungehindert verkehrt, ist die Stadtpolizei Bern für die Sperrung der Innenstadt - Aarehalbinsel, östlich der Achse Lorrainebrücke - Hirschengraben, inkl. Mattequartier und Bollwerk / Bahnhofplatz zwischen 10.00 Uhr und 22.00 Uhr besorgt. Die Erschliessung der Parkhäuser via Kirchenfeldbrücke (Casino-Parking) bzw. Lorrainebrücke - Speichergasse (Metro-Parking) und Lorrainebrücke - Speichergasse - Schüttestrasse - Brunngasshalde (Rathaus-Parking) bleibt gewährleistet. Gesperrt werden die Kornhaus- / Nydegg- und Untertorbrücke.<br> Im Länggassquartier sind zwischen 12.00 und 18.00 Uhr folgende Strassenabschnitte gesperrt: Neufeldstrasse zwischen Gesellschafts- und Zähringerstrasse; Gesellschaftsstrasse zwischen Seidenweg und Neufeldstrasse; Seidenweg zwischen Gesellschafts- und Zähringerstrasse; Zähringerstrasse zwischen Seidenweg und Neufeldstrasse gesperrt. In diesen Strassenabschnitten gilt ein Halteverbot.<p> Für Rettungsdienste, Anwohnerinnen und Anwohner sowie Behinderte ist die Zu- und Wegfahrt gewährleistet. Hotelzufahrten, nicht aber das Parkieren der Hotelgäste im Sperrgebiet, sind gestattet. In den Sperrgebieten sind reine Durchfahrten von Taxis untersagt.<br> In der Unteren und Oberen Altstadt sowie dem gesperrten Perimeter in der Länggasse (Halteverbot), ist das Parkieren als solches während des ganzen Anlasses nicht erlaubt. Anwohnerinnen und Anwohner der Länggasse, welche über eine Zonenparkkarte verfügen, dürfen nicht im gesperrten Gebiet parkieren. Die Einfahrt zu Parkplätzen auf Privatgrundstücken wird gewährleistet.<p> Die Stadtpolizei Bern appelliert an die Automobilistinnen und Automobilisten, die Stadt Bern grossräumig zu umfahren, Umleitungen und Signalisationen zu beachten oder die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.<p> Polizeikommando der Stadt Bern

rs

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