Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

15. Juli 2003 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 222

Das Untersuchungsrichteramt und die Stadtpolizei Bern teilen mit:

Verbotenes Radfahren auf Uferweg führt zu Unfall mit Todesfolge

pid. Ein Fahrradfahrer und eine Fahrradfahrerin fuhren verbotenerweise am Dienstag Morgen auf dem Tierparkweg Richtung Restaurant Dählhölzli. Ungefähr auf der Höhe des Fuchsgeheges schlossen sie zu zwei älteren Fussgängerinnen auf. Wie sie ca. fünf Meter von den Fussgängerinnen entfernt waren, drehte sich die eine Fussgängerin um und machte zwei, drei Schritte Richtung Aarebord, um den Velofahrern auszuweichen. Dabei stolperte sie über die Teernarbe und fiel rückwärts das Aarebord hinunter, wo sie mit dem Kopf auf den Steinen aufschlug. Der Velofahrer sprang das Bord hinunter und konnte die Rentnerin, die teilweise im Wasser lag, festhalten. Weitere Personen, die zu Hilfe eilten, konnten die Frau bergen und reanimierten sie bis zum Eintreffen der Sanitätspolizei. Trotzdem konnte der Notfallarzt kurze Zeit später nur noch den Tod feststellen.<p> Im Zusammenhang mit diesem tragischen Todesfall machen die Untersuchungsrichterin und die Stadtpolizei darauf aufmerksam, dass das Befahren der oft schmalen Aareufer verboten ist. Velofahrende können, selbst wenn sie langsam fahren, nicht damit rechnen, dass sie rechtzeitig wahrgenommen werden und damit Fussgängerinnen und Fussgänger nicht erschrecken. Kommt es zu einem Unfall, ist der Velofahrende der Verursacher!<p> Polizeikommando der Stadt Bern

fm

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile