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19. Oktober 2004 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 315

Die Untersuchungsrichterin 4 des Untersuchungsrichteramtes III Bern-Mittelland, die Staatsanwaltschaft III und die Stadtpolizei teilen mit:

Raubüberfall in der Berner Postgasse vom 11. Mai 2003; Jugendliche Straftäter an das Kreisgericht VIII Bern-Laupen zur Beurteilung überwiesen

pid. Vier der sieben Täter, die in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 11. Mai 2003, einen Velofahrer unvermittelt und auf brutale Art zusammengeschlagen und ausgeraubt hatten, werden sich nun unter anderem wegen qualifizierten Raub und versuchter vorsätzlicher Tötung vor Gericht zu verantworten haben. Der Termin der Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, 11. Mai 2003, wurde ein Velofahrer von sieben jungen Männern - fünf Schweizern, einem Kosovaren und einem Spanier - in der Berner Postgasse unvermittelt und auf brutale Art zusammengeschlagen und ausgeraubt. Das Opfer musste von der Sanitätspolizei mit schwersten, lebensgefährlichen Kopfverletzungen hospitalisiert werden und lag lange Zeit im Koma. Es leidet noch heute an den Folgen des Überfalls. Der Velofahrer war um ca. 02.00 Uhr in der Postgasse unterwegs, als er von den Tätern angegriffen, vom Fahrrad gestossen, am Boden mit zahlreichen Fusstritten insbesondere gegen Kopf, Hals- und Nackenbereich traktiert und mit dem Velo geschlagen wurde. Die Täter stahlen das Portemonnaie und flüchteten. Das Opfer wurde schwerverletzt liegengelassen. Bereits kurz vorher war ein Mann an der Münstergasse von einem Teil der gleichen Gruppe zusammengeschlagen worden. Die Täter flüchteten aber, als Passanten auftauchten. Das Opfer hatte die Täter zuvor an-gesprochen, weil sie dabei waren, Autos zu beschädigen. Im Laufe der Emittlungen gelang es der Polizei, die Täter festzunehmen. Sie sind weitgehend geständig, waren zur Tatzeit zwischen 17 und 21 Jahre alt und in der Region Bern wohnhaft. Die Täter, welche der Hip-Hop-Szene zuzuordnen sind, gaben an, dass sie die Tat in der Postgasse verübt hätten, weil sie Geld benötigten. So hätten sie beschlossen, die nächstbeste Person zu überfallen. Ein Teil der Täter wird sich vor Gericht zudem wegen weiteren Gewaltdelikten, insbesondere Schlägereien anlässlich der letzt-jährigen Fasnacht in Bern, wo Personen grundlos zusammengeschlagen wurden, Vermögensdelikten, Sachbeschädigungen und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu verantworten haben. Die drei anderen der insgesamt sieben jugendlichen Straftäter aus der Postgasse waren zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 18 Jahre alt und fallen deshalb unter das Jugendstrafverfahren. Einer davon ist vom zuständigen Jugendgericht bereits verurteilt worden. Die vier erwachsenen Straftäter befinden sich nach wie vor in Haft, beziehungsweise im vorzeitigen Strafantritt.<p> Polizeikommando der Stadt Bern

fm

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