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14. Juni 2005 | Schutz und Rettung Bern
Medienmitteilungsnummer 169

Die Stadtpolizei Bern teilt mit:

Hund aus überhitztem Fahrzeug befreit

pid. Letzten Sonntag ging bei der Stadtpolizei die Meldung ein, dass ein Hund in einem an der Sonne parkierten Auto eingesperrt sei. Die ausgerückten Stadtpolizisten stellten zwar fest, dass die Fensterscheiben des betreffenden Wagens je drei bis fünf Millimeter geöffnet waren – dies reicht allerdings für eine genügende Luftzufuhr nicht aus. Der eingesperrte Hund verhielt sich auch entsprechend nervös und schnappte nach Luft. Da der Hundehalter nicht erreicht werden konnte, mussten die Polizisten schlussendlich die Scheibe einschlagen, um das leidende Tier zu befreien. Der fehlbare Hundebetreuer wird angezeigt.

Damit Vierbeiner in der warmen Jahreszeit nicht in überhitzten Fahrzeugen leiden müssen, sind folgende Regeln unbedingt einzuhalten:

  • Den vierbeinigen Begleiter gar nicht unbeaufsichtigt im Fahrzeug warten lassen.
  • Wenn es unumgänglich ist, das Tier alleine warten zu lassen: den Sonnenstand beachten und unbedingt daran denken, dass ein jetzt noch schattiger Platz sehr schnell der Sonne ausgesetzt sein kann; das Fahrzeug muss während der ganzen Abwesenheitszeit im Schatten stehen.  
  • Dem Tier genügend frisches Wasser bereitstellen.
  • Immer die Fenster etwas offen stehen lassen.
  • Das Tier nie eingezwängt warten lassen – der Vierbeiner braucht genügend Freiraum.
  • Daran denken, dass es im Sommer auch in Parkhäusern sehr heiss werden kann.

Ein nicht Einhalten dieser Regeln kann für das Tier fatale Folgen haben – schlimmstensfalls kann es sterben. Ausserdem muss die verantwortliche Person mit einer Anzeige rechnen.

Polizeikommando der Stadt Bern

ff

Weitere Informationen.

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