Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

6. Januar 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Bestattung von verstorbenen frühgeborenen Kindern

pdb. Der Gemeinderat hat beschlossen, auf den Stadtberner Friedhöfen Schosshalde, Bremgarten und Bümpliz eine spezielle Bestattungsfläche für verstorbene frühgeborene Kinder zu schaffen. Eine solche Bestattungsfläche gab es bisher nicht, da die Gemeinde rechtlich nicht verpflichtet ist, frühgeborene verstorbene Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche tot zu Welt kommen, zu bestatten. Der Gemeinderat ist nun aber der Ansicht, dass künftig auch eine Erdbestattung in einer Urne oder einem kleinen Sarg auf dem Friedhof möglich sein soll, denn eine würdige, ethisch vertretbare Bestattung eines toten frühgeborenen Kindes kann eine wichtige Unterstützung in der Trauerarbeit sein. Auf den drei erwähnten Friedhöfen soll in den Kinderabteilungen eine Rasenfläche für die Bestattung von toten Frühgeborenen zur Verfügung gestellt werden. An diesem als Gemeinschaftsgrab gestalteten Ort können sowohl Urnen als auch kleine Holzsärge begraben werden. Die Grabstellen werden - im Unterschied zu den Kindergräbern - nicht einzeln bezeichnet oder bepflanzt. Die maximale Ruhedauer ist auf zehn Jahre festgelegt. Für die Bereitstellung und den Unterhalt der Bestattungsflächen sowie für die Bestattungen selbst werden kostendeckende Gebühren erhoben

Pressedienst der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile