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17. März 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Siedlung Ausserholligen: Sanierung der Liegenschaften Eggimannstrasse 25 und 27

Gestützt auf einen Antrag der Betriebskommission des Fonds für die Boden- und Wohnbaupolitik hat der Gemeinderat einen Baukredit von 2,2 Mio Franken für die Sanierung der Liegenschaften Eggimannstrasse 25 + 27 bewilligt.

pdb. 1994 führte die Verwaltung einen Studienauftrag mit mehreren Architekten als Projektierungsgrundlage für die Sanierung der Siedlung Ausserholligen durch. Gestützt auf das Ergebnis wurde alsdann 1995 ein Gesamtkonzept erarbeitet. 1996 erfolgte die Realisierung von zwei Pilotprojekten; 1997 und 1998 wurden die Bau-etappen 2 und 3 ausgeführt. Die Mieterschaft wurde in die Projektorganisation einbezogen (Partizipationsmodell Mieterschaft). In einer 6monatigen Bauphase sollen nun 1999 die Wohnungen der Liegenschaften Eggimannstrasse 25 + 27 erneuert werden (4. Etappe).

Die Wohnhäuser an der Eggimannstrasse wurden als Teil einer Siedlung 1918/19 durch die Einwohnergemeindee Bern zur Bekämpfung der damals herrschenden Wohnungsnot und zur Ankurbelung der Bauwirtschaft erstellt. Die Gebäude weisen einen Wohnkomfort auf, der nach heutigen Masstäben auch für bescheidene Ansprüche ungenügend ist. Die Wohnungen verfügen nur über Einzelofenheizung (Öl/Holz) und enthalten lediglich einen WC-Raum als Sanitäreinrichtung. In den Küchen befindet sich meist ein freistehender Gasherd und ein Spültrog.

Die heute vorhandene Bausubstanz weist starke Beschädigungen durch Feuchtigkeit auf. Die haustechnischen Anlagen sind veraltet und entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Vorschriften. Bei den Fenstern sind starke Verwitterungs- und Fäulnisschäden feststellbar. Weitere Bauteile und Einrichtungen zeigen starke Verschleisserscheinungen.

Das auf das Ergebnis des Studienauftrags 1994 und das Gesamtkonzept 1995 abgestützte Sanierungsprojekt sieht folgende Massnahmen vor:

  • Instandstellung der Liegenschaften und Erneuerung mit minimalem Ausbaustandard
  • Bauliche Sanierung nach ökologischen Grundsätzen
  • Minimale bauliche Verdichtung durch zusätzliche Dachausbauten.

Die Sanierung ist so angelegt, dass in den folgenden 30 bis 50 Jahren keine grösseren Unterhaltsarbeiten nötig werden. Durch die geringen Baukosten und dank bescheidenem Wohnkomfort sollen die Mietzinse auf verhältnismässig tiefem Niveau verbleiben.

Pressedienst der Stadt Bern

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