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18. August 1999 | Gemeinderat, Direktionen

Lärmschutz an Stadtstrassen

In den Stadtteilen III, IV und V sollen in Vollzug der Lärmschutzverordnung Lärmschutzmassnahmen ergriffen werden. An Wohnbauten, die an Strecken des Basisnetzes mit Alarmwertüberschreitungen liegen, will der Gemeinderat Schallschutzfenster einbauen. Er beantragt dem Stadtrat hierfür einen Ausführungskredit von 4,89 Millionen Franken. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen richtet der Bund an diesen Betrag Subventionen zwischen 56 und 66 Prozent aus.

pdb. Aufgrund der von Kanton und Bund genehmigten Teilstrassensanierungsprogramme wurde der Mehrjahresplan 99 zusammengestellt, der den Einbau von Schallschutzfenstern an Teilen der Eigerstrasse, des Freudenbergerplatzes, des Ostrings, der Thunstrasse, des Viktoriarains, der Greyerzstrasse und des Nordrings vorsieht. Die Schallschutzfenster werden ausschliesslich an den Wohnbauten der Strecken des Basisnetz eingesetzt, die von Alarmwertüberschreitungen betroffen sind.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zahlt der Bund Subventionen zwischen 56 und 66 Prozent aus dem Treibstoffzoll an die Lärmschutzmassnahmen. Die restlichen Kosten verbleiben der Strasseneigentümerin. Für die Lärmschutzmassnahmen wird mit Kosten in der Höhe von 4,89 Millionen Franken gerechnet. Nach Abzug der Subventionen verbleit der Stadt Bern ein Anteil in der Höhe von 2,15 Millionen Franken.

Pressedienst der Stadt Bern

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