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23. Februar 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Budget 2000: Gemeinderat verzichtet auf Variantenabstimmung

Der Gemeinderat der Stadt Bern hat beschlossen, bei der Budgetvorlage 2000 auf eine Variantenabstimmung zu verzichten und dem Souverän das Budget mit einer Steueranlage von 2,4 vorzulegen. Dies unter Berücksichtigung des Entscheids der Regierungsrats vom 16. Februar 2000 zur Beschwerde der Stadt gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters II.

pdb. Die ursprüngliche, den Medien bereits vorgelegte Budgetvorlage, sah eine Variantenabstimmung mit den Steueranlagen 2,3 und 2,4 vor. Der Gemeinderat legt dem Stadtrat und der Gemeinde jetzt unter Berücksichtigung des Entscheides des Regierungsrates vom 16. Februar 2000 zur Beschwerde der Stadt gegen den Entscheid des Regierungsstatthalters II (Aufhebung des Stadtratsbeschlusses zum Voranschlag 2000 der Stadt Bern vom 23. September 1999) aus rechtlichen Gründen nur noch einen Voranschlag mit einer von 2,3 auf 2,4 erhöhten Steueranlage vor. Gemäss Gemeindegesetz (GG) Artikel 73, Absatz 2 kann ein Aufwandüberschuss nur dann budgetiert werden, wenn er durch Eigenkapital gedeckt ist oder wenn Aussicht auf Deckung gemäss Artikel 74 besteht. Artikel 74 Absatz 3 GG lautet wie folgt: "Budgetiert die Gemeinde einen Aufwandüberschuss, der nicht durch Eigenkapital gedeckt werden kann, weist der Gemeinderat im Finanzplan aus, wie der Fehlbetrag auszugleichen ist. (...)" Dem Finanzplan 2000 - 2003, welchen der Gemeinderat gleichzeitig mit dem Voranschlag vorlegt, kann entnommen werden, dass es bei einer Steueranlage von 2,3 nicht möglich ist, den geforderten Nachweis zu erbringen. Nicht vergessen werden darf dabei, dass im genehmigten Budget 1999 ein neurechtlicher Bilanzfehlbetrag von 61,3 Millionen Franken veranschlagt worden ist; das Rechnungsdefizit von 1999 wird zwingend innert acht Jahren abzuschreiben sein. Nur mit einer Steueranlage von 2,4 ist es möglich, ein ausgeglichenes Budget vorzulegen. Eine Variante 2,3 muss als rechtswidrig angesehen werden, weshalb der Gemeinderat darauf verzichtet.

Das Budget 2000, das mit Aufwendungen und Erträgen von je 1190,2 Millionen Franken bei einer Erhöhung der Steueranlage von 2,3 auf 2,4 rechnet, ist nicht nur ausgeglichen, sondern enthält auch die vom Regierungsrat des Kantons Bern mit dem Sanierungsplan festgesetzte Abschreibung von 20,8 Millionen Franken auf dem seit 1990 aufgelaufenen Bilanzfehlbetrag von 324,8 Millionen Franken sowie eine zusätzliche Abschreibung von 1,2 Millionen Franken auf dem erwarteten Defizit des Rechnungsjahres 1999.

Pressedienst der Stadt Bern

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