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15. März 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Reglement über die Ersatzabgaben für Autoabstellplätze (Revision des Parkplatzreglements)

Der Gemeinderat will mit der Revision des Parkplatzreglements die Oeffnung der Zweckbindung für die Ersatzabgaben für Autoabstellplätze erreichen. Er hat eine entsprechende Vorlage an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet.

pdb. Das geltende Parkplatzreglement für die Stadt Bern besagt, dass die Ersatzabgabe für Autoabstellplätze für die Erstellung oder Mitfinanzierung von Parkierungsanlagen, an denen ein öffentliches Interesse besteht, verwendet werden dürfen. Das neue Reglement, welches der Gemeinderat dem Stadtrat unterbreitet, lässt demgegenüber die Verwendung der Ersatzabgaben für die Erstellung von Parkplätzen für Motorfahrzeuge und für Fahrräder zu, sofern diese der Entlastung der Innenstadt und der Stadtquartiere vom Privatverkehr dienen. Es erlaubt ferner, dass die Mittel aus der Ersatzabgabe für Massnahmen und Projekte der Verkehrsberuhigung, des Lärmschutzes und zur Förderung öffentlicher Verkehrsmittel eingesetzt werden können. Ebenso zulässig sind Beitragsleistungen an gemischtwirtschaftliche Unternehmungen für die Erstellung öffentlicher Parkierungseinrichtungen.

Für den Bereich der Ersatzabgabepraxis bringt das neue Reglement keine wesentlich neuen Bestimmungen. In Berücksichtigung der Teuerungs- und Wirtschaftsentwicklung seit 1984 wird die Ersatzabgabe aber von 6000 Franken auf 7700 Franken angehoben.

Der Gemeinderat wird im Fall des Erlasses des Reglements durch den Stadtrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens festlegen.

Pressedienst der Stadt Bern

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