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24. Mai 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Lärmschutz- und Gestaltungsmassnahmen an der Kapellenstrasse

Die für Sommer 2000 geplante Sanierung der Werkleitungen in der Kapellenstrasse soll zum Anlass genommen werden, gleichzeitig das Verkehrsregime und die Gestaltung des Strassenraums zu verbessern. Dies mit dem Ziel, die örtliche Lärmbelastung markant zu verringern. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage genehmigt und an die Planungs- und Verkehrskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet. Der Kreditbedarf beziffert sich auf insgesamt 860 000 Franken.

pdb. Die Kapellenstrasse und die einmündenden Quartierstrassen (Gutenbergstrasse, Seilerstrasse und kleine Belpstrasse) sind heute als Einbahnstrassen ausgestaltet. Am 1. Oktober 1999 wurden für den Abschnitt zwischen Monbijoustrasse und Belpstrasse Tempo 30 und die Blaue Zone eingeführt. Dabei zeigte sich, dass auch nach Einführung dieser Massnahmen bei sämtlichen Liegeschaften an der Kapellenstrasse, die der Empfindlichkeitsstufe II zugeordnet sind, tagsüber die Immissionsgrenzwerte um bis zu 6 dB(A) überschritten wurden. Wie schon im Bericht zu einem parlamentarischen Vorstoss dargelegt, besteht demnach in der Kapellenstrasse ein hoher Sanierungsbedarf. Anvisiert wird mit den geplanten Massnahmen eine Verkehrsreduktion von 45 bis 65 Prozent. Zudem sind im Hinblick auf die Pausenplatznutzung angrenzender Schulen gestalterische Eingriffe erforderlich. <p>Die im Sommer 2000 anstehende Sanierung der Werkleitungen auf der ganzen Länge der Kapellenstrasse soll nun genutzt werden, um das Verkehrsregime und die Gestaltung des Strassenraums zu verbessern. Der Gemeinderat hat die Planungs- und Baudirektion ermächtigt, vorzeitig das Baubewilligungsverfahren einzuleiten. An die Kosten von 860 000 Franken kann ein Bundesbeitrag von rund 400 000 Franken erwartet werden.

Pressedienst der Stadt Bern

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