Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

16. Oktober 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Wohnen auf dem Viererfeld - Mitwirkungsauflage zum Zonenplanentwurf

Das Wichtigste auf einen Blick

 

Welche Ziele verfolgt die Planung Viererfeld ?

Das Viererfeld soll im Sinne einer "Stadt der kurzen Wege" ein Ort werden, wo nahe beieinander gewohnt, gearbeitet und eingekauft werden kann, damit es zum Lebensmittelpunkt wird statt zur Wohn- und Schlafstätte. Kleinteiligkeit, gute Wohnumfeldqualität und "Autoarmut" sollen wegleitend sein. Dabei soll sich das städtebauliche Konzept vom verdichteten Bauen und von Urbanität leiten lassen.

Im Hinblick auf die mittelfristige Wohn- und Bevölkerungspolitik nach dem Konzept "Wohnstadt Bern 2005" soll die Gelegenheit genutzt werden, das viel zu knappe Angebot an Grosswohnungen in der Stadt Bern zu erweitern.

 

Was ermöglichen die Zonen mit Planungspflicht ?

Die Zonen mit Planungspflicht ermöglichen die Realisierung eines qualitativ hochwertigen Stadtquartiers mit einem vielfältigen Wohnungsangebot, unter anderem auch von Grosswohnungen für Miete und Eigentum. Mit den zulässigen nichtstörenden Nutzungen, wie Ateliers, Kleingewerbe und Ladengeschäfte, die nur in Verbindung mit dem Wohnen realisiert werden dürfen, können auch Arbeitsplätze angesiedelt werden.

Die zulässigen Gebäudehöhen erlauben 4 Geschosse im Norden und 3 Geschosse im Süden. In beiden Zonen mit Planungspflicht gilt eine minimale Ausnützungsziffer von 0,5 und eine maximale Ausnützungsziffer von 0,8. Im Norden ist eine etappenweise Realisierung der Zone mit Planungspflicht vorgeschrieben.

 

Was geschieht mit den Naherholungs- und Freizeitanlagen ?

Der Parkwald beim Studerstein wird durch öffentlich nutzbare Freiflächen erweitert. Der Zonenplan weist ein breites Vorland längs des Waldes Zonen im öffentlichen Interesse zu. Die Familiengärten und der Sportplatz an der Studerstrasse können dadurch am heutigen Platz verbleiben. Die Familiengärten am Engeriedweg hingegen müssen der Überbauung teilweise weichen und innerhalb der Freiflächen verlegt werden.

 

Wie ist die Verkehrserschliessung geregelt ?

Die bestehenden Verkehrsverbindungen sind ausgezeichnet. Die gute Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr ist mit den Buslinien 11 und 21 der städtischen Verkehrsbetriebe gewährleistet. Für den motorisierten Individualverkehr ist der Autobahnanschluss Neufeld in kürzester Zeit erreichbar.

Die Verkehrserschliessung der Zone mit Planungspflicht Nord ist über die Enge- und Studerstrasse, jene der Zone mit Planungspflicht Süd über die Neubrückstrasse vorgeschrieben. Die Studerstrasse entlang dem Waldrand und der Viererfeldweg sind für den Fussgänger und leichte Zweiräder vorbehalten. Die Erschliessung des Burgerheims und der Japanischen Botschaft über den Viererfeldweg sowie des Sportplatzes und der Familiengärten über die Studerstrasse bleibt gewährleistet.

 

 

 

 

Ist autofreies Wohnen möglich ?

Der Gemeinderat kann auf Antrag der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer mit Überbauungsordnungen Teilgebiete mit mindestens 50 Wohnungen ausscheiden, in welchen die ausreichende Zahl von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge bis auf 0,1 Parkplatz pro Wohnung reduziert und die Ersatzabgabe entsprechend erlassen wird, sofern sichergestellt ist, dass die Nachbarschaft nicht zusätzlich belastet wird.

 

Wieviele Einwohnerinnen und Einwohner sowie Arbeitsplätze sind zu erwarten ?

Bei einem Vollausbau der Zonen mit Planungspflicht Nord und Süd können etappenweise bis zu rund 700 Wohnungen für ca. 2'500 Einwohnerinnen und Einwohner sowie ca. 400 Arbeitsplätze entstehen.

 

Wie siehts mit den sozialen und öffentlichen Einrichtungen aus ?

Einrichtungen, wie Engeriedspital, Burgerheim und Gymnasium befinden sich in der nahen Umgebung des Viererfelds. Die künftigen Schulraumbedürfnisse können im bestehenden Schulhaus Enge abgedeckt werden. Das ursprügliche Volksschulhaus wird gegenwärtig als Berufsschulhaus genutzt, d.h. es muss auf den Zeitpunkt der Überbauung des Viererfelds wieder seinem ursprüglichen Zweck zugeführt werden. Mit der Überbauung muss auch mindestens ein Kindergarten erstellt werden.

 

Wie geht es nach der Mitwirkung weiter ?

Als nächster Schritt findet die Vorprüfung des Zonenplans durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung statt. Es prüft:

  • ob der Entwurf den geltenden Vorschriften entsprechen (Rechtmässigkeitsprüfung);
  • ob das von der Gemeinde geltend gemachte öffentliche Interesse an den Planungsmassnahmen die Eingriffe in das Eigentum rechtfertigt;
  • ob der Entwurf geeignet ist, den von der Gemeinde angestrebten Zweck zu erreichen (Zweckmässigkeitsprüfung).

Nach der Vorprüfung kann das öffentliche Auflage- und Einspracheverfahren durchgeführt werden. Für den Erlass des Zonenplans sind die Stimmberechtigten zuständig, da mit der Planungsvorlage Änderungen am Nutzungszonen- und Bauklassenplan verbunden sind.

 

Um was geht es jetzt, was folgt später ?

Zusammenfassend gilt festzuhalten, dass es sich beim vorliegenden Zonenplan vorerst um die Grundlage für einen Grundsatzentscheid über die Zonen mit Planungspflicht und die Zonen im öffentlichen Interesse handelt. Die Visualisierungen sind mögliche Beispiele zum Wohnen auf dem Viererfeld und dienen lediglich zur Orientierung.

Es geht beim Mitwirkungsverfahren also weder um ein Überbauungsprojekt noch um eine detaillierte Überbauungsordnung. Die Siedlungs- und Freiraumgestaltung sowie die Erschliessung wird Ergebnis eines Wettbewerbsverfahrens nach den Regeln des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) sein, das bei Annahme der Vorlage durch die Stimmberechtigten von den Grundeigentümern in Verbindung mit der Stadt veranstaltet wird.

Stadtplanungsamt

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile