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1. November 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Aufhebung des Steuerreglements

inf. Am 21. Mai 2000 haben die Stimmberechtigten des Kantons Bern das neue Steuergesetz angenommen. Für die Erhebung der obligatorischen Gemeindesteuern genügt das ab 1. Januar 2001 geltende Steuergesetz als gesetzliche Grundlage, weshalb die Gemeinden lediglich die Behördenorganisation sowie die Zuständigkeiten zu regeln haben. Soweit fakultative Gemeindesteuern wie z.B. die Liegenschaftssteuer erhoben werden, sind die rechtlichen Grundlagen durch die Gemeinden innert einer Frist von fünf Jahren dem neuen Steuergesetz anzupassen.

Das Steuerreglement der Stadt Bern ist aufgrund dieser neuen Rechtslage nicht mehr notwendig, weil sämtliche erforderlichen Regelungen für Festsetzung und Bezug der Steuern entweder im kantonalen Gesetz, in der Gemeindeordnung oder in den speziellen Erlassen betreffend der fakultativen Gemeindesteuern vorhanden sind. Der Gemeinderat beantragt deshalb dem Stadtrat, das Steuerreglement vom 23. November 1945 per 31. Dezember 2000 aufzuheben.

Die Aufhebung des Steuerreglements hat das Dahinfallen städtischer Kommissionen zur Folge. Sowohl die Aufgaben der Gemeindeschatzungskommission wie auch jene der engeren und erweiterten Steuerkommission sind durch die kantonale Steuerverwaltung bzw. durch den Gemeinderat oder die städtische Steuerverwaltung abgedeckt. Soweit die Aufgaben in Zusammenarbeit mit der Gemeinde erledigt werden, ist die Zuständigkeit der Steuerverwaltung als Fachinstanz der Stadt gegeben. Entscheide über Steuervergünstigungen fallen gestützt auf die allgemeine Zuständigkeitsregelungen der Gemeindeordnung in die Kompetenz des Gemeinderats.

Informationsdienst der Stadt Bern

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