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15. November 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Entwicklung einer Lokalen Agenda 21

inf. Die Agenda 21 ist ein Hauptereignis der UNO-Konferenz von Rio 1992. Der Konsens der 181 Unterzeichnerstaaten bestand darin, dass es auf diesem Globus nur eine menschenwürdige Zukunft geben kann, nämlich eine partnerschaftliche. In dieser Agenda 21 wird auch den Kommunen eine wichtige Rolle zugewiesen, weil die Lokalbehörden den Einwohnerinnen und Einwohnern am nächsten steht. Ihnen kommt die Aufgabe zu, die Bevölkerung für die Anliegen der Agenda 21 zu sensibilisieren und sie sollen ihre Stadt nachhaltig weiterentwickeln. Die Massnahmen, welche die Lokalbehörden dazu ergreifen, sind in ihrer Gesamtheit die Lokale Agenda 21. Eine nachhaltige Entwicklung ist folgendermassen definiert:

"Nachhaltig ist eine Entwicklung, wenn sie die Bedürfnisse aller Länder und Bevölkerungsgruppen der heutigen Generation erfüllt, ohne dass dadurch die Fähigkeit künftiger Generationen beeinträchtigt wird, ihre Bedürfnisse zu befriedigen und wenn sie die Vielfalt der Natur (Tiere und Pflanzen) gewährleistet."

Die Stadt Bern verfügt heute über ein Stadtentwicklungskonzept, ein Leitbild zur Integrationspolitik, sozialplanerische Leitlinien, ein Konzept zur Wohnpolitik und zu einer kindergerechten Stadt usw. Darin sind sehr viele Ansätze zur nachhaltigen Entwicklung enthalten. Was noch fehlt, ist ein Dach, nämlich Grundsätze und Regeln, die als Leitplanke oder Massstab für das nachhaltige Handeln der Stadt dienen könnte. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Legislaturrichtlinien 2001 bis 2004 an den Grundsätzen einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten.

Informationsdienst der Stadt Bern

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