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29. November 2000 | Gemeinderat, Direktionen

Vorbeugende Massnahmen zur Feuerbrand-Bekämpfung

Gemäss einer Verfügung des Kantons Bern muss die Stadt Bern vorbeugende Massnahmen zur Bekämpfung des Feuerbrands ergreifen. So müssen bis am 31. März 2003 alle hochwachsenden Felsenmispeln (Cotoneaster) auf Stadtgebiet gerodet werden. Der Gemeinderat hat die für die fristgerechte Umsetzung nötigen Schritte veranlasst.

inf. Der Feuerbrand ist eine gefährliche Bakterienkrankheit, welche Kernobstbäume (Apfel-, Birnen-, Quittenbäume) bedroht. Eine Ansteckung endet für den betroffenen Baum tödlich. Je nach Grösse des Baums dauert der Absterbeprozess einige Monate oder Jahre. Eine direkte Bekämpfung der Krankheit ist bis jetzt nicht möglich. Zu den Wirtspflanzen für das Bakterium gehören auch Ziersträucher. Besonders gut und schnell vermehrt es sich an den Felsmispeln (Cotoneaster). Deshalb hat der Kanton Bern beschlossen, diese Sträucher vorbeugend zu roden. Dazu erlässt er - wie auch im Falle der Stadt Bern - eine Rodungsverfügung für ganze Gemeindegebiete. Die Organisation und Durchführung der Rodung obliegt den Gemeinden.

Die entsprechenden Arbeiten müssen in der Stadt Bern bis am 31. Mai 2003 abgeschlossen sein. Bereits beendet sind die Rodungen in Grünanlagen, Friedhöfen und der Baumschule der Stadt Bern. In einem nächsten Schritt werden ab März 2001 alle hochgewachsenen und flachwachsenden Cotoneaster auf privatem Grund durch beauftragte Personen der Stadtgärtnerei erfasst. Dabei wird den Hausbesitzerinnen und -besitzern Informationsmaterial ausgehändigt und die zu rodenden Pflanzen werden mit einer speziellen Etikette markiert.

Die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen darauf hin die Rodung selber ausführen oder Dritte damit beauftragen. Mittels Stichkontrollen stellt dann die Stadtgärtnerei sicher, dass die Rodungsarbeiten ausgeführt wurden.

Informationsdienst der Stadt Bern

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