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15. August 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Sandrainstrasse: Verkehrsberuhigung

Auf den Beginn des neuen Schuljahrs sind an der Sandrain-strasse Verkehrsberuhigungsmassnahmen realisiert worden, die auch den Schutz der Schulkinder verbessern.

Hangseitig wurde von der Fahrbahn ein Bereich abgetrennt und als Fussgängerlängsstreifen markiert, der den Hauptverkehrsstrom von den Gartenmauern und den privaten Zugängen abdrängt. Der überfahrbare Seitenbereich dient hauptsächlich dem Fuss- und Veloverkehr; gleichzeitig schützt er die privaten Hauszugänge. Im Regelfall (Kreuzung PW / PW) muss er nicht befahren werden; im Ausnahmefall (Kreuzung Lastwagen / Lastwagen) kann der Seitenbereich aber mitbenutzt werden. Bei den privaten Zugängen wurden Sicherungspfosten angebracht.

Die reduzierte Fahrbahnbreite entspricht Tempo 40 und sorgt dafür, dass das Geschwindigkeitsregime im Regelfall besser eingehalten wird. Im Ausnahmefall wird eine noch vorsichtigere Fahrweise verlangt. Auf die Markierung eines Mittelstreifens auf der Sandrainstrasse wurde verzichtet.

Der Veloverkehr erhält durch den Seitenbereich mehr "Ellbogenfreiheit", d.h. mehr Abstand zu den hangseitigen Mauern und eine Ausweichmöglichkeit in brenzligen Situationen.

Die bestehenden Fussgängerstreifen beim Restaurant "Schönau" und beim Kindergarten wurden durch Querschnittverengungen mit entsprechenden Signalisationen und Markierungen sicherer gestaltet.

Im Bereich unter der Monbijoubrücke wurde der Gehweg provisorisch so verlängert, dass die Schulkinder nun einen durchgehenden Gehweg benützen können.

Tiefbauamt der Stadt Bern

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