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5. September 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Kehrichtverwertungsanlage: Neuorganisation der Anlieferung

Eine Risikobeurteilung des Anlieferbereichs der Kehrichtverwertungsanlage hat verschiedene Gefahrenpotentiale aufgezeigt. Enge Platzverhältnisse, fehlender Stauraum sowie nicht immer mögliche Sicherstellung der Aufsicht bei den Bunkerabwürfen können zu Unfällen bei privaten Anliefernden führen. Der Gemeinderat hat deshalb verschiedene Massnahmen beschlossen.

inf. Seit Inkrafttreten des Deponieverbotes für brennbare Abfälle per 1. Januar 2000 bringen immer mehr Privatpersonen ihren Kehricht direkt in die Kehrichtverwertungsanlage (KVA). Der Anstieg der Kehrichtmenge beträgt seit diesem Zeitpunkt rund 20 Prozent. Damit stieg leider auch das Risiko für Unfälle im Bereich der Bunkerabwurfstelle. Die SUVA hat deshalb in allen Kehrichtverwertungsanlagen der Schweiz das manuelle Abwerfen von Kehricht in den Bunker ohne Schutzvorrichtung verboten. In der Kehrichtverwertungsanlage Bern wurden darauf hin verschiedene Sofortmassnahmen umgesetzt. Eine vertiefte Analyse hat nun aufgezeigt, dass weitere Massnahmen nötig sind. Diese sehen im Detail wie folgt aus:
  • Von Montag bis Freitag wird Sperrgut nur noch durch Anlieferung von Fahrzeugen mit Kippvorrichtung angenommen. Als Alternative stehen den Kleinanliefernden die städtischen Entsorgungshöfe und die beiden privaten Sortierwerke zur Verfügung.
  • Die Anlieferung des übrigen Kehrichts mit Fahrzeugen ohne Kippvorrichtung ist von Montag bis Freitag nur noch in der Entladehalle 1 bei einer extra zu diesem Zweck eingerichteten sicheren Annahmestelle möglich.
  • Die KVA bleibt am Samstagmorgen weiterhin für die Anlieferung von Kehricht und Sperrgut durch Fahrzeuge ohne Kippvorrichtung geöffnet. Zu diesem Zweck wird in der Entladehalle 2 eine Annahmestelle ebenfalls speziell für die sichere Anlieferung durch Fahrzeuge ohne Kippvorrichtung ausgerüstet. Die restlichen Annahmestellen bleiben am Samstag gesperrt.

Informationsdienst der Stadt Bern

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