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12. September 2001 | Gemeinderat, Direktionen

übertragung der Aktien der GFW Wohnbau AG vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen

Der Gemeinderat will die Aktien an der GFW Wohnbau AG, die sich im Besitz der Stadt Bern befinden, verkaufen. Er beantragt deshalb dem Stadtrat die übertragung der Aktien vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen.

inf. Die Stadt Bern besitzt ein massgebliches Aktienpaket an der GFW Wohnbau AG (früher: Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaus für Funktionäre öffentlicher Verwaltungen in Bern AG). Als grösste Aktionärin besitzt die Stadt Bern 40 Prozent des Aktienkapitals von 4,6 Millionen Franken, der Bund hält 33,26 Prozent und der Kanton die restlichen 26,74 Prozent. Die GFW Wohnbau AG ist aufgrund eines früheren Vergleichs zwischen Eidgenossenschaft und Kanton Bern vor Bundesgericht berechtigt und verpflichtet, das "Dreispitzareal" in Köniz zu überbauen. Auf dem der Aktiengesellschaft zustehenden Terrain dürften 250 bis 300 Wohnungen erstellt werden. Demnächst wird dafür ein Architekturwettbewerb durchgeführt.

Im Zusammenhang mit der Eigentümerinnenstrategie stellte sich für die Stadt Bern folgende Grundsatzfrage: soll die Stadt Bern die GFW Wohnbau AG finanziell massgeblich unterstützen und sich damit an der überbauung des "Dreispitzareals" in Köniz beteiligen? Der Gemeinderat kam zum Schluss, dass dies keine städtische Aufgabe sei, und will deshalb die Beteiligungen verkaufen.

Damit die Aktien verkauft werden können, müssen sie vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen übertragen werden. Finanzkompetenzrechtlich zuständig ist dafür der Stadtrat.

Informationsdienst der Stadt Bern

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