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21. November 2001 | Gemeinderat, Direktionen

Änderung der Planung Brünnen

inf. Knapp zwei Jahre nach der Volksabstimmung zur Änderung der Planung Brünnen liegen Pläne für die Realisierung des Freizeit- und Einkaufszentrums (FEZ) Brünnen vor. Der Überbauungsvorschlag, der vom Preisgericht in einem Studienauftragsverfahren unter fünf namhaften Architekturbüros ausgewählt wurde, überschreitet in Teilbereichen die rechtsgültigen Höhenbeschränkungen. <p>Damit das Siegerprojekt von Daniel Libeskind realisiert werden kann, müssen die Vorschriften zum Nutzungszonen- und Bauklassenplan Brünnen geändert werden. Die Änderung der Vorschrift kann im geringfügigen Verfahren durch den Gemeinderat erfolgen. Sie wird während 30 Tagen mit dem Hinweis, dass beabsichtigt ist, das geringfügige Verfahren durchzuführen, öffentlich aufgelegt.

Informationsdienst der Stadt Bern

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