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30. Januar 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Einführung von Freibädereintritten für Auswärtige

Der Gemeinderat will bei auswärtigen Personen ein Eintrittsgeld für den Besuch städtischer Freibäder verlangen. Der Entscheid darüber liegt beim Stadtrat. Der Gemeinderat legt diesem deshalb eine Vorlage für einen Grundsatzentscheid vor.

inf. Im Rahmen des 9. Massnahmenpakets zur Haushaltsanierung hat der Gemeinderat die Erhebung einer Eintrittsgebühr für Auswärtige in den städtischen Freibädern Marzili, Lorraine, Wyler und Weyermannshaus beschlossen. Dieses Vorhaben erfordert umfangreiche Vorbereitungsarbeiten, die sinnvollerweise nur geleistet werden sollten, wenn sichergestellt ist, dass sich die Massnahme politisch durchsetzen lässt. Bevor nun also das Gebührenreglement angepasst wird und die erforderlichen baulichen und betriebsorganisatorischen Massnahmen für die Eintrittserhebung projektiert werden, soll der Stadtrat aus Sicht des Gemeinderats einen Grundsatzentscheid fällen.

Mit der Einführung von Eintritten für Auswärtige möchte der Gemeinderat mit den anderen Gemeinden im Kanton gleichziehen. Denn in sämtlichen anderen öffentlichen Schwimmbädern des Kantons Bern muss Eintritt bezahlt werden. Die Einführung der Gebühr bedingt aber bauliche Vorkehrungen, die Installation von technischen Einrichtungen (z.B. Münzautomaten) und eine Erhöhung des Personalbestands für die Wartung der Apparate, Bedienung der Kassen, Kontrollen, Abrechnungen etc.

Erste Berechnungen haben gezeigt, dass für die baulichen Anpassungen Investitionskosten von rund 1,4 Millionen Franken nötig sind. Die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen gemäss dieser Berechnung rund 480'000 Franken. Bei einer Zahl von 240'000 auswärtigen Besucherinnen und Besuchern pro Saison könnten somit jährliche Mehreinnahmen von rund 123'000 Franken erzielt werden.

Informationsdienst der Stadt Bern

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