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3. April 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Totalrevision des Reglements über die politischen Rechte

Nach der Durchführung einer breiten Vernehmlassung hat der Gemeinderat nun die Totalrevision des Reglements über die politischen Rechte verabschiedet und an die Spezialkommission Rechtsetzung zuhanden von Stadtrat und Stimmberechtigten weitergeleitet. Die (obligatorische) Volksabstimmung ist für September 2002 vorgesehen.

inf. Die am 1. Januar 2000 in Kraft getretene Gemeindeordnung (GO) sieht die Ausrichtung von Beiträgen an die im Stadtrat vertretenen Parteien vor. Ausserdem verlangt sie den Erlass eines Reglements für die Parteienfinanzierung und eines Reglements zur Mitwirkung der Bevölkerung. Der Gemeinderat hat es für sinnvoll erachtet, die entsprechenden Bestimmungen ins Reglement über die politischen Rechte zu integrieren anstatt für beide Bereiche je ein eigenes Reglement zu erlassen. Die Mitwirkung der Bevölkerung und die Parteienfinanzierung sehen im Detail wie folgt aus:

Mitwirkung der Bevölkerung
Artikel 32 der Gemeindeordnung räumt der Quartierbevölkerung das Recht ein, in Belangen mitwirken zu können, die ihr Quartier besonders betreffen. Mit der Formulierung in der GO, wonach Quartierorganisationen mitwirken können, sofern ihre Zusammensetzung die Vielfalt des Quartiers angemessen widerspiegelt, wurde die bisherige auf Richtlinien des Gemeinderats beruhende Praxis hinsichtlich der Quartiermitwirkung auf die verlangte gesetzliche Basis gestellt. Die Anerkennung einer Quartierorganisation kann dann erfolgen,

  • wenn ihr die Mehrheit der in Fraktionsstärke im Stadtrat vertretenen Parteien als Mitglieder angehört,
  • wenn die Mitgliedschaft zudem anderen Organisationen mit quartierspezifischer Zielsetzung (Leiste, Quartiervereine etc.) offen steht,
  • wenn alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner an den Versammlungen mit beratender Stimme teilnehmen können und
  • wenn sie die Form eines gemeinnützigen, politisch und konfessional neutralen Vereins im Sinne von Artikel 60 ff. Zivilgesetzbuch aufweist.
  • Die Anerkennung hat zur Folge, dass die betreffende Quartierorganisation Anspruch auf finanzielle Beiträge der Stadt erheben kann.

    Parteienfinanzierung
    Die politische Willensbildung ist ohne Parteien kaum denkbar. Trotz ihrer zentralen Bedeutung fehlt es den Parteien aber oftmals an den nötigen finanziellen Mitteln, um ihre Haltung zu aktuellen Fragen darzulegen. Das neue Reglement sieht vor, dass jeder im Stadtrat vertretenen Partei pro Stimme, die sie anlässlich der letzten Stadtratswahlen erhalten hat, ein Beitrag von fünf Rappen ausbezahlt wird. Den Parteien, die von der Parteienfinanzierung Gebrauch machen wollen, wird die Pflicht auferlegt, über Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft abzulegen und gegenüber dem Stadtrat ihre Jahresrechnung offen zu legen. Es wird den Parteien untersagt, anonyme Spenden entgegen zu nehmen.

    Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen
    Gemäss Artikel 33 GO ist auch für die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen ein Reglement zu erlassen. Die Frage, ob auch diese Bestimmungen in das Reglement über die politischen Rechte aufzunehmen seien, wurde geprüft und verworfen. Für diese neuen Formen der Mitwirkung soll ein eigenes, möglichst jugend- und kindergerechtes Reglement erlassen werden.

    Verordnung über die politischen Rechte
    Aus Gründen der Transparenz legt der Gemeinderat auch einen Entwurf für die in seiner Zuständigkeit liegende Verordnung über die politischen Rechte vor. Die Verordnung wird jedoch erst erlassen, wenn das Reglement über die politischen Rechte in Kraft tritt. Je nach dem Gang der Beratungen im Stadtrat wird der Entwurf noch überarbeitet werden müssen.

    Informationsdienst der Stadt Bern

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