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3. April 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Gründung der selbständigen öffentlich rechtlichen Anstalt Stadtbauten Bern

Der Gemeinderat will die selbständige öffentlich rechtliche Anstalt Stadtbauten Bern (StaBe) gründen und ihr die Liegenschaften des Verwaltungsvermögens übertragen. Damit soll für die Zukunft eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Immobilienbereitstellung und -bewirtschaftung geschaffen werden. Im weiteren kann die neue Anstalt nach betriebswirtschaftlichen Kriterien abschreiben. Dies führt zu jährlichen Entlastungen des städtischen Budgets von rund 20 Millionen Franken. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage verabschiedet und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat und Stimmberechtigte weitergeleitet.

inf. Seit Jahren fehlen der Stadt Bern die finanziellen Mittel, um die Werterhaltung der städtischen Liegenschaften im Verwaltungsvermögen ausreichend sicherzustellen. Dadurch verschlechtert sich der bauliche Zustand der Gebäude zunehmend. Mit der Auslagerung der Liegenschaften des Verwaltungsvermögens in die neue Gemeindeunternehmung Stadtbauten Bern (StaBe) kann die Stadt dank optimaler Gebäudebewirtschaftung und tieferen Abschreibungssätzen eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Immobilienbereitstellung wieder garantieren und einen wesentlichen Beitrag zur Gesundung der Stadtfinanzen leisten.

Dank der gewählten Rechtsform bleibt die Stadt Bern alleinige Eigentümerin der StaBe. Das neue Gemeindeunternehmen erhält den nötigen Handlungsspielraum, um den Wert der städtischen Verwaltungsliegenschaften zu sichern, ohne dass die Stadt dadurch finanziell belastet wird. Nicht betroffen von der Auslagerung sind die Liegenschaften im Finanzvermögen und im städtischen Fonds für die Boden- und Wohnbaupolitik.

Die bis anhin mit der Gebäudebewirtschaftung beauftragten Mitarbeitenden in der Stadtverwaltung sollen vollständig in das neue Gemeindeunternehmen übertreten können. Ein auf das OR gestützter und sozialpartnerschaftlich erarbeiteter Gesamtarbeitsvertrag wird die bestehenden sozialen Sicherheiten gewährleisten.

Als Grundlage für das künftige Gemeindeunternehmen wird der Stadtrat ein Reglement erlassen. Darin werden die Grundzüge der Organisation, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die betriebswirtschaftlichen Führungs- und Finanzierungsgrundsätze festgelegt. Die strategische Verantwortung für das neue Unternehmen soll bei einem mindestens 5-köpfigen Verwaltungsrat liegen, dem ein Mitglied des Gemeinderats angehört.

Informationsdienst der Stadt Bern

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