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8. Mai 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Umgang mit schwierigen Situationen von Kindern und Jugendlichen

Das Volksschulgesetz verpflichtet in Artikel 29 die Volksschulen zu reagieren, wenn aufgrund des Verhaltens von Schülerinnen und Schülern der Verdacht besteht, das Mängel in ihrer Erziehung oder in der familiären Betreuung bestehen. Wenn die Zusammenarbeit mit den Eltern in solchen Situationen nicht möglich ist, sei es, weil die Eltern die Kooperation mit der Schule und mit Beratungsstellen verweigern, sei es, weil sie nicht in der Lage sind, erzieherische Massnahmen zu treffen, benachrichtigt die Schulkommission das Jugendamt mittels einer Gefährdungsmeldung.

Rückmeldungen der Lehrpersonen und die Spiegelung der aktuellen Schulsituation in den Medien belegen, dass im vergangenen Jahrzehnt die Schwierigkeiten mit Schülerinnen und Schülern zugenommen haben (Disziplinarprobleme, Verwahrlosung, Suchtverhalten, Verweigerungen). Oftmals versagen die pädagogischen Massnahmen der Schule, die schulpsychologische oder heilpädagogische Unterstützung greift nicht, die Eltern selber sind überfordert. So können für eine Schule, für eine Klasse, für die betroffenen Schülerinnen und Schüler Situationen entstehen, in denen ein geregelter und zielgerichteter Unterricht kaum mehr möglich ist.

Wenn die Ursachen des gestörten Schülerinnen- und Schülerverhaltens in der mangelhaften Erziehung und Betreuung der Eltern liegen, wenn für die Kinder und Jugendlichen klare Tagesstrukturen fehlen, ist die Zusammenarbeit zwischen Schule, Fachinstanzen (Erziehungsberatung, Gesundheitsdienst) und Jugendamt angezeigt.

Unter der Federführung des Schulamts der Stadt Bern hat eine Arbeitsgruppe - zusammengesetzt aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsdienstes und des Jugendamtes der Stadt Bern, der Erziehungsberatungsstelle Bern und des Regionalen Schulinspektorats Bern-Mittelland - das schrittweise Vorgehen in solchen Situationen in einem Merkblatt für die Schulen dargestellt. Ziel ist es, den Schulen ein dem einzelnen Fall entsprechendes, verhältnismässiges und systematisches Handeln aufzuzeigen. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Gefährungsmeldung gerichtet, die von den Eltern oftmals als drastischer "Akt" und ungehöriger Eingriff in die Familie empfunden wird.

Direktion für Bildung, Umwelt und Integration

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