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3. Juli 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Neues Feuerwehrreglement

Der Gemeinderat will die Feuerwehr- und Ersatzabgabepflicht einführen. Er hat deshalb ein neues Feuerwehrreglement genehmigt und an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat weitergeleitet. Der erneute Anlauf zur Einführung der Feuerwehr- und Ersatzabgabepflicht erfolgt einerseits im Hinblick auf die notwendige Realisierung eines Feuerwehrstützpunktes im Westen Berns und andererseits aufgrund von Haushaltsverbesserungsmassnahmen.

inf. Das zur Zeit geltende Feuerwehrreglement sieht das Obligatorium des Feuerwehrdienstes nicht vor. In der Stadt Bern wird der Feuerwehrdienst freiwillig als Ergänzung zur Berufsfeuerwehr geleistet. Das kantonale Recht ermächtigt die Gemeinden, den Feuerwehrdienst als Pflicht zur erklären; entweder ist Dienst zu leisten oder eine Ersatzabgabe zu bezahlen.

Bereits einige Male ist in der Stadt Bern die Einführung der Feuerwehr- und Ersatzabgabepflicht diskutiert worden. Am 8. Mai 1974 hat der Gemeinderat diese abgelehnt, weil man aus Tradition an der bestehenden Ordnung festhalten wollte. Im März 1992 und im Februar 1996 beschloss der Stadtrat, auf erneute Vorstösse nicht einzutreten. Am 13. Juni 1999 hat das Volk die Vorlage für die Einführung der Feuerwehrpflicht mit 26'256 Nein gegen 11'896 Ja abgelehnt.

Trotzdem unterbreitet der Gemeinderat dieses Geschäft erneut dem Stadtrat. Folgende Gründe zwingen ihn dazu:

  • Die Bautätigkeit im Westen Berns, speziell die Überbauung Brünnen, erfordert die Realisierung eines Feuerwehrstützpunkts Bern-West. Damit will der Gemeinderat eine Investition in die Zukunft tätigen. Eine genügend starke Berufsfeuerwehr ist auch eine der Voraussetzungen für eine weitere und engere Zusammenarbeit in der Region. Diese Investition wird sich langfristig auszahlen.
  • Forderungen der letzten Jahre, dass auch die Berufsfeuerwehr Bern (BFB) einen substantiellen Beitrag an die Haushaltverbesserungsmassnahmen zu leisten habe, sind immer noch aktuell. Da sich solche Verbesserungen sonst nur noch via Personalabbau realisieren liessen, wären Einbussen bei der Brandsicherheit und bei der Verfügbarkeit für Rettungen und Ereignisbewältigung im Bereich der ABC Bedrohung (Oel- und Chemiewehr) unausweichlich. Der Personalbestand der BFB ist, gemessen mit vergleichbaren Berufsfeuerwehren, der kleinste und kann ohne unverantwortbaren Sicherheitsabbau nicht noch weiter reduziert werden.

Die Bemessung der Ersatzabgabe

Das kantonale Recht legt den Rahmen der jährlichen Ersatzabgabe von maximal 400 Franken sowie die Staffelung nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen fest. Das Berechnungsverfahren ist im neuen Reglement einfach gestaltet: der geschuldete Betrag ergibt sich aus einem Prozentsatz (6%) des einfachen Steuerbetrags.

Feuerwehrpflichtige Ehepaare werden privilegiert, indem die Ersatzabgabe auf dem gemeinsamen Einkommen und Vermögen berechnet wird und nur einmal zu bezahlen ist. Leistet die Partnerin oder der Partner Feuerwehrdienst, entfällt die Ersatzabgabe.

Beträge unter 100 Franken werden generell nicht erhoben. Damit sind finanziell schwächergestellte Personen von einer zusätzlichen Belastung befreit.

 

Unter diesen Voraussetzungen werden von den rund 40'000 Feuerwehrpflichtigen rund 20'000 eine Abgabe zwischen 100 und 400 Franken pro Jahr entrichten. Dies ergibt einen jährlichen Ertrag von drei bis vier Millionen Franken. Diese sind nach übergeordnetem Recht ausschliesslich für Feuerwehrzwecke zu verwenden.

Informationsdienst der Stadt Bern

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