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11. September 2002 | Gemeinderat, Direktionen

Umsetzung der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung

Der Gemeinderat hat vom Stadtrat den Auftrag erhalten, die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung flächendeckend einzuführen. Das Modell hierzu wurde während sieben Jahren in sieben ausgewählten Abteilungen der Stadtverwaltung getestet. Gestützt auf die guten Erfahrungen, sollen die zentralen Instrumente "Produktegruppen-Budget" und "Jahresbericht" nun gesamtstädtisch Anwendung finden. Damit der Stadtrat das neue Instrumentarium zielgerichtet einsetzen kann, braucht es Anpassungen in der Gemeindeordnung. Der Gemeinderat hat eine entsprechende Vorlage an den Stadtrat zuhanden der Stimmberechtigten weitergeleitet.

inf. Grundidee der Wirkungsorientierten Verwaltungsführung ist die sogenannte Wirkungs- oder Outputsteuerung: Die Steuerung orientiert sich primär an den beabsichtigten Wirkungen und den Leistungen (Produkte). Neben der Frage, wieviel Geld die Stadtverwaltung zur Verfügung haben soll, rückt auch die Frage, was mit dem Geld erreicht werden soll, ins Zentrum.

Mit dem Projekt Neue Stadtverwaltung Bern (NSB) wurde während sieben Jahren in sieben Abteilungen der Stadtverwaltung das als Wirkungsorientierte Verwaltungsführung bezeichnete Modell getestet. Gestützt auf die positiven Erfahrungen mit den Pilotversuchen und dem neuen Instrumentarium im Rahmen des Projekts NSB hat sich der Stadtrat im Juni 2001 für die stadtweite Einführung des "Produktegruppen-Budgets" und des "Jahresberichts" ausgesprochen. Die Einführung der beiden Instrumente bedingt entsprechende Anpassungen in der Gemeindeordnung (GO).

Was ändert sich in der Gemeindeordnung?

Die Einführung der Globalbudgetierung und des Jahresberichts erfordert Anpassungen in der GO insbesondere bezüglich

  • der Budgetierungsweise,
  • der Art und Weise, wie über die erbrachten Leistungen und die angestrebten Wirkungen Rechenschaft abzulegen ist,
  • der Zusammensetzung und Aufgaben der stadträtlichen Kommissionen.

Was bleibt gleich?

Nicht geändert werden insbesondere folgende Punkte:

  • Die Stimmberechtigten stimmen weiterhin über den Voranschlag und die Steueranlage ab.
  • Die Volksrechte bleiben unverändert.
  • Die Ausgabenzuständigkeiten bleiben bestehen.
  • Die parlamentarischen Instrumente Motion, Postulat, Parlamentarische Initiative und Fragen erfahren keine Änderung.
  • Der Stadtrat kann wie bisher bei Bedarf Spezialkommissionen und Parlamentarische Untersuchungskommissionen einsetzen.

Informationsdienst der Stadt Bern

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