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5. März 2003 | Gemeinderat, Direktionen

Teilrevision des Reglements der Städtischen Werke

Die Städtische Werke Bern sollen in Zukunft Fernmeldedienste anbieten können. Der Gemeinderat hat hierfür den Weg mit einer Teilrevision des Reglements geebnet. Die Vorlage geht an die Geschäftsprüfungskommission zuhanden Stadtrat.

inf. Die Städtischen Werke Bern (SWB) installieren in ihren Trassen für Elektrizitäts-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen seit geraumer Zeit Glasfaserkabel für die digitale Signal- und Datenübertragung, sei es zur Ueberwachung und Steuerung eigener Anlagen oder für Datenverbindungen zwischen städtischen Liegenschaften. Zusätzlich dienen diese Verbindungen der kommerziellen Nutzung durch Dritte. Die Nachfrage ist erfreulich rege. Für solche Fernmelde-Dienstleistungen ist explizit kein entsprechender Leistungsauftrag formuliert worden. Der Gemeinderat hat deshalb eine entsprechende reglementarische Grundlage geschaffen. <p>Mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Städtischen Werke Bern schliesslich soll die neue Unternehmung auch den definitiven Namen erhalten: Die in den Abstimmungsunterlagen und dem Reglement verwendete Bezeichnung "Städtische Werke Bern (SWB)" war ein geeigneter Arbeitstitel. Heute erscheint es jedoch wichtig, dass das neue Gemeindeunternehmen unter einem Namen auftritt, der einerseits eine klare Positionierung als bernisches Unternehmen widerspiegelt und andererseits die Anforderungen an einen marktgerechten Auftritt erfüllt. Der Gemeinderat hatte bereits im März 2002 dem Antrag der interimistischen Geschäftsleitung zugestimmt, die Leistungen des neuen Unternehmens künftig unter dem Marken-Namen "Energie Wasser Bern", abgekürzt "ewb", anzubieten. Alle Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Corporate Design sind denn auch auf diesen Marken-Namen ausgerichtet worden. Im Handelsregister wurde zwar das neue Unternehmen aus rechtlichen Gründen vorläufig unter dem Firmennamen "Städtische Werke Bern SWB", aber auch mit der Firmenbezeichnung Energie Wasser Bern eingetragen. Damit nun der ursprüngliche Arbeitstitel SWB im Interesse eines klaren und eindeutigen Firmennamens fallen gelassen werden kann, soll das Reglement entsprechend angepasst werden.

Informationsdienst der Stadt Bern

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